Donnerstag29. Januar 2026

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Bei den Gemeinden wird geschlampt

Bei den Gemeinden wird geschlampt
(dpa/Jens Wolf)

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Fehlerhafte Angaben, falsche Steuerhebesätze, heißt es in einer parlamentarischen Antwort. Bei der Bearbeitung der Grundsteuer hinken die Kommunen mit ihrer Arbeit hinterher.

In einer parlamentarischen Anfrage wollte der CSV-Abgeordnete Marc Lies vom Finanzminister wissen, wie es sich im Moment um das Bearbeiten und die Bewertung der Grundsteuer hält. Seinen Informationen nach würden viele Besitzer von Gebäuden bzw. Baugrundstücken bei den jeweiligen Gemeinden vorsprechen, da der ihnen zugestellte Grundsteuerbescheid falsch sei.

Dies beruhe auf der Tatsache, dass die Steuerverwaltung zum Beispiel mit der Umklassierung von «terrain à bâtir» in «terrain bâti“ nicht schnell genug nachkomme. Manche Besitzer würden so bereits seit Jahren viel mehr Grundsteuer als wirklich geschuldet bezahlen. Ebenfalls beim Verkauf von Baugelände sei die Lage im Moment so, dass der frühere Besitzer noch weiter die Grundsteuerrechnung zugeschickt bekommt, da der neue Besitzer auch nach Monaten noch immer nicht in der Datenbank der Steuerverwaltung erfasst sei.

Unvollständige Erhebungen

Finanzminister Pierre Gramegna erinnert in seiner Antwort daran, dass die Umklassierungen am nächsten 1. Januar nach Fertigstellung des Gebäudes bzw. nach dem Verkauf des Terrains stattfinden. Dies geschehe aufgrund von Listen, die die einzelnen Gemeinden bis spätestens Ende Januar (für das abgelaufene Jahr) einzureichen haben. Dieser Termin gebe dem «Service des évaluations immobilières» der Steuerverwaltung genügend Zeit für die notwendige administrative Arbeit (Kontrolle der Erhebungen, Anfragen bei den jeweiligen Bauherren, usw).

Es halte sich aber leider so, dass eine «einige» Gemeinden diesen Termin nicht berücksichtigen würden. Für das Jahr 2014 hatten laut Gramegna elf Gemeinden noch nicht einmal Anfang Dezember 2015 (anstatt 31.1.2015) die erforderlichen Daten eingeschickt und von den restlichen Gemeinden hatten 35 ihre Erhebungen mit großer Verspätung eingereicht. Zwei Gemeinden, so der Minister weiter, hätten der Steuerverwaltung sogar seit 2012 keine oder nur unvollständige Erhebungen zukommen lassen.

Mehr Personal

Nachdem die Steuerverwaltung ihre Bewertung gemacht hat, geht ein Schreiben an die Gemeinde. Wenn daraus hervorgeht, dass ein Besitzer zu viel Grundsteuer bezahlt hat, soll die jeweilige Gemeindeverwaltung die Rückerstattung in die Wege leiten.

Beim Verkauf von Terrains könnten sich die Erhebung und das Verschicken des Steuerbescheids natürlich auch aufgrund verspäteter Mitteilungen überkreuzen. Auch hier könne der Gemeindeeinnehmer anhand eines «bulletin de décharge» im Nachhinein Remedur schaffen.

Auf die Frage des Abgeordneten Marc Lies, ob der erwähnte «Service des évaluations immobilières» nicht etwa personalmäßig unterbesetzt sei, kam die Antwort des Ministers, dass man zurzeit weiteres Personal bei der Steuerverwaltung einstellen würde.