Freitag30. Januar 2026

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Droht Polen jetzt EU-Aufsicht?

Droht Polen jetzt EU-Aufsicht?
(dpa/Alik Keplicz)

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Nach den umstrittenen Änderungen im polnischen Mediengesetz könnte der neue Kurs aus Warschau nun europaweite Folgen haben. Wie kann Brüssel gegen Rechtsverstöße in EU-Ländern vorgehen?

Nach mehreren umstrittenen Gesetzesänderungen unter der neuen polnischen Regierung plant die EU-Kommission für Mitte Januar eine Debatte über die Lage des Rechtsstaats in Polen. Die Kommission werde sich am 13. Januar mit den Vorgängen in dem Land befassen, erklärte ein Sprecher am Sonntag in Brüssel.

Die rechtskonservative Mehrheit in Warschau hatte zuvor umstrittene Reformen im Medien- und Justizbereich verabschiedet. Die geplante Beratung der EU-Kommission ist die Vorstufe zu einem Prüfverfahren, das die Einhaltung der Rechtsstaatlichkeit durch die Mitgliedstaaten überwachen soll. Es sei derzeit aber noch «zu früh für Spekulationen über die nächsten möglichen Schritte», erklärte der Kommissionssprecher. Brüssel führe einen «intensiven Dialog mit unseren polnischen Partnern».

Der für Medienpolitik zuständige EU-Kommissar Günther Oettinger sprach sich in der «Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung» dafür aus, «dass wir jetzt den Rechtsstaatsmechanismus aktivieren und Warschau unter Aufsicht stellen». Die Brüsseler EU-Kommission kann als «Hüterin der EU-Verträge» gegen Mitgliedstaaten wegen Rechtsbrüchen vorgehen. Dazu gibt es mehrere Möglichkeiten:

Verfahren wegen Verletzung des EU-Vertrags

Das ist der gängige Weg, wenn die Kommission meint, dass EU-Recht nicht eingehalten wird. Gegen das Land wird ein dreistufiges Verfahren auf den Weg gebracht, das in letzter Konsequenz in einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) münden kann.

Verfahren wegen Gefahren für die Rechtsstaatlichkeit

Es handelt sich ebenfalls um ein mehrstufiges Verfahren. Es ist eine Art Frühwarnmechanismus, der es der Kommission ermöglicht, gemeinsam mit dem betreffenden Land Gefahren für die Rechtsstaatlichkeit zu beseitigen. Die Prozedur wurde 2014 eingeführt und bisher nicht genutzt.

Verfahren nach Artikel 7 des EU-Vertrags

Falls der Frühwarnmechanismus scheitert, wird es richtig ernst für den Mitgliedstaat. Bei «schwerwiegender und anhaltender Verletzung» der im EU-Vertrag verankerten Werte kann in letzter Konsequenz das Stimmrecht des Landes bei Ministerräten und EU-Gipfeln entzogen werden. Weil diese Sanktion so hart ist, kam sie bislang nicht zum Einsatz. Diplomaten sprechen von einer «Atombombe».

Polen hat sein neues Mediengesetz als fair verteidigt. Die umstrittenen Änderungen seien notwendig, weil im öffentlich-rechtlichen Fernsehen des Landes unter der im Oktober abgewählten Regierung keine Vielfalt geherrscht habe, sagte Präsidentensprecher Marek Magierowski. Es sei damals zu einem Ein-Parteien-Medium geworden. Das ignoriere die EU bei ihrer Kritik.

Unterschriftsreif

Das Gesetz ermöglicht es der neuen rechtskonservativen Regierung, Direktoren der öffentlich-rechtlichen Fernseh- und Radiosender zu berufen. Die Zahl der Kontrollratsmitglieder der Stationen wird zudem begrenzt und die Mandate der derzeitigen Amtsträger beendet.

Polens Präsident Andrzej Duda muss das Gesetz noch unterzeichnen. Es wird erwartet, dass er es unterschreiben wird, da er Mitglied der nationalkonservativen Regierungspartei Recht und Gerechtigkeit PiS war.