Zu einer ersten Tat soll es am 25. Juli 2010 gekommen sein. In der „Taverne Battin“ in Niederkorn soll der Angeklagte eine heute 24 Jahre alte Frau zum Geschlechtsverkehr gezwungen haben. Fast ein Jahr später, zwischen April und August 2011, kam es dann zu einem zweiten Zwischenfall. Der Angeklagte soll in dieser Zeitspanne eine heute 26-Jährige vergewaltigt und gegen ihren Willen eingesperrt haben.
Die 24-Jährige erklärte am Mittwoch vor dem Richtergremium, dass sie damals auf der Suche nach Arbeit war. In dieser Kneipe hätte der Geschäftsführer und heutiger Angeklagte sich damit einverstanden erklärt, dass sie dort in der Bedienung arbeiten könnte. Am späten Abend hätten Kunden die Frau zu einem Striptease gegen Bezahlung angestiftet. Zu diesem Akt sei es dann auch gekommen, nachdem der Chef sie dazu ermutigt hatte. „Nachdem die Kunden das Lokal verlassen hatte, wollte ich mich einen Moment ausruhen und der Betreiber des Lokals setzte sich zu mir hinzu. Dort hat er mich angefasst und mich dazu gezwungen meine Unterwäsche auszuziehen“, so die betroffene Frau. Im Detail schilderte sie wie es zum Analverkehr gekommen ist.
Oralverkehr
Auch die zweite Frau betonte im Zeugenstand, dass die Zeit, als sie in dieser Bar gearbeitet hat einen Horrorzeit für sie war. „Ich war eigentlich nur auf der Suche nach Arbeit. Der Betreiber des Lokals hat mir den Vorschlag gemacht, dass ich in einem Zimmer im ersten Stockwerk kostenlos wohnen konnte und als Gegenleistung in der Bar arbeiten sollte. An manchen Tagen hat der Mann mich in dem Zimmer eingesperrt. Es ging einen Abend sogar so weit, dass der Angeklagte zu mir ins Zimmer kam und mich dort zum Oralverkehr gezwungen hatte. An anderen Tagen hat er mich sogar zum Sex gezwungen“, so die Frau im Zeugenstand. Nie habe sie das Zimmer verlassen können, außer um in der Bar zu helfen.
„Nie konnte ich aus dem Haus flüchten ohne, dass er es bemerkt hätte. Entweder waren Kunden im Lokal oder er war anwesend. Auch wenn ich damals im Besitz eines Handys war, hatte ich Angst, er würde mich erwischen, dass ich mich einer Drittperson anvertrauen würde“, erklärte das Opfer. Laut der Frau, hätte der Betreiber sie auch mit Fäusten ins Gesicht geschlagen, wenn sie ein Bier nicht richtig zapfte. Angeblich stellte der Angeklagte auch die Bedingung, dass das Personal freizügig zur Arbeit kommen sollte. Aus den Ermittlungen geht hervor, dass eine Jeans und einen Rollpullover in der Kneipe tabu waren. Gern gesehen waren ein kurzer Rock und ein tiefes Dekolleté.
Vergewaltigung
Der Angeklagte seinerseits betonte im Zeugenstand, dass er niemals die Absicht hatte eine der Frauen zu vergewaltigen. Daraufhin antwortete die Vorsitzende der Kriminalkammer, Sylvie Conter: „Dier packt all Fra un die Iech an d’Gräpp leeft“. Der Mann selbst sprach von einigen Belästigungen. Er hätte dabei aber nie einen Hintergedanken gehabt. „Wenn die Frauen mich gebeten haben aufzuhören, tat ich dies auch immer. Deswegen versteh ich nicht warum die Frauen mich wegen Vergewaltigung angezeigt haben“, so der Beschuldigte.
Am Donnerstag wird der Prozess mit den Plädoyers der Verteidigerin und den Nebenklägern sowie dem Strafantrag der Staatsanwaltschaft abgeschlossen.
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