Mittwoch28. Januar 2026

Demaart Zu Demaart

Headlines

Erste Instanz soll bestätigt werden

Erste Instanz soll bestätigt werden
(Upload)

Jetzt weiterlesen !

Für 0,99 € können Sie diesen Artikel erwerben.

Oder schließen Sie ein Abo ab.

ZU DEN ABOS

Sie sind bereits Kunde?

Vor dem Berufungsgericht ging es unter anderem in einem Prozess um die Verleumdung eines Richters.

Während den vorprozessuralen Ermittlungen, bei denen es um Fälschung, Diebstahl und Betrug in einer banalen Affäre um einen abgeschleppten Wagen ging, lehnte François D. den zuständigen Untersuchungsrichter ab, weil dieser nicht unparteiisch gegenüber dem jüdischen Mitangeklagten David R. sein könne.

In einem Brandbrief warf er ihm vor, aus einer antisemitischen Familie zu stammen und R. nur anzuklagen, weil er den Nachnahmen einer bekannten jüdischen Dynastie von europäischen Bankiers trage. Der Angeklagte wurde zu sechs Monaten Haft auf Bewährung und einer Geldstrafe von 2.500 Euro verurteilt. Er ging in Berufung.

Gestern nun erklärte der Beschuldigte, der abgeschleppte Wagen sei eine Chimäre gewesen und er hätte niemals den U-Richter wegen Antisemitismus abgelehnt, er habe nur einen Verdacht gehabt. Der Beschuldigte wunderte sich nur, dass ausgerechnet David R. belangt wurde, obwohl er nichts mit dem Fall zu tun hatte.

Unbewiesene Horrorgeschichten

Der Nebenkläger des Untersuchungsrichters, Me Pim Knaff, zeigte sich entsetzt, dass der uneinsichtige Beschuldigte immer noch mit unbewiesenen Horrorgeschichten seinen Mandanten in die antisemitische Schmuddelecke drängen möchte und dabei keine Reue empfindet. Er forderte, die Strafe noch zu verschärfen.

Me Philippe Stroesser hatte seine liebe Mühe, den Beschuldigten aus der Schusslinie zu bringen. Aus welchen Überlegungen auch immer, habe er die Impartialität des U-Richters angezweifelt. Sicher war eine gehörige Portion Ignoranz dabei, doch habe er seine Fehler wenigstens nicht öffentlich gemacht. Er plädierte auf Freispruch.

Für John Petry, Vertreter der Generalstaatsanwaltschaft, war die Sache klar. Auch wenn der Beschuldigte seine damals vorgetragenen perfiden Anschuldigungen, die jeder Grundlage entbehren, heute relativiere, habe er dem Opfer schweren Schaden zugefügt. Er forderte denn auch, das Urteil aus erster Instanz zu bestätigen.
Das Urteil ergeht am 24. Februar