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«Eine notwendige Reform, aber…»

«Eine notwendige Reform, aber…»
(Herve Montaigu)

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Der Syvicol begrüßt den Willen der Regierung endlich die Rettungsdienste zu reformieren. Bei der Umsetzung und der Finanzierung des Vorhabens gebe es jedoch noch Klärungsbedarf.

Die Rettungsdienste in Luxemburg sollen reformiert werden. Der Syvicol begrüßt den Willen des Innenministers Dan Kersch, eine Reform der Rettungsdienste durchzuführen. Sie sei notwendig. Gut sei ebenfalls, dass der Minister bereit sei über die Reform zu diskutieren, so Jean-Pierre Klein, Bürgermeister von Steinsel und Ex-Syvicol-Chef. So soll auch das Gutachten des Syndikats über die Reform bei einem Treffen am 15. Februar zur Rede kommen.

Positiv wird die Zusammenlegung der kommunalen und staatlichen Rettungsdienste in einer öffentlich-rechtlichen Einrichtung, dem CGDIS (Corps grand-ducal d’incendie et de secours) bewertet. Das in diesem Zusammenhang ein Transfer der Befugnisse stattfindet sei normal. Auch die Förderung der Freiwilligenarbeit erhält die Zustimmung des Syvicol. Nun sei das vom Innenminister vorgeschlagene Konzept aber noch verbesserungsbedürftig, erklärt Emile Eicher. Er fordert eine engere Einbindung der Gemeinden in die Entscheidungsprozesse und gesetzlichen Prozeduren.

Für eine direkte Ernennung

Der 14-köpfige Verwaltungsrat der öffentlichen Einrichtung besteht zur Hälfte aus staatlichen Vertretern und zur Hälfte aus Mitgliedern des Syvicol. Der Vorsitz soll alle drei Jahre zwischen beiden Gruppen wechseln. Das sei gut, so Eicher. Jedoch gebe es Unstimmigkeiten bei der Nominierung der Gemeinde-Vertreter. Die Gemeinden der verschiedenen Regionen sollen ihre Vertreter direkt ernennen dürfen. Des Weiteren sollen die Kommunen das Recht erhalten Amtsenthebungsverfahren gegen ihre Mitglieder einzuleiten.

Im Allgemeinen befürchten die Gemeinden, dass sie nur noch wenig Mitspracherecht besitzen werden, da die Entscheidungsgewalt bei der Leitung der öffentlichen Einrichtung und dem zuständigen Ministerium liege.

«Achtung, finanzielle Gesundheit in Gefahr»

Auch bei den Finanzen gibt es noch Klärungsbedarf. Im Augenblick wird die Finanzierung der Rettungsdienste jeweils zur Hälfte vom Staat und den Gemeinden übernommen. Mit der Schaffung des CGDIS ändert sich dieses System. Die Gemeinden haben Angst, ihre Finanz-Autonomie zu verlieren. Der Syvicol fordert daher die Einführung einer Obergrenze bei der finanziellen Beteiligung der Gemeinden. Der Kauf und die Wartung der Kasernen stellen in diesem Zusammenhang eine große finanzielle Belastung für die Gemeinden dar. Der Syvicol schlägt deshalb vor, dass der Staat die Immobilien kauft und sie dem CGDIS zur Verfügung stellt. Bei dem bewegbaren Material hätte der Staat seine Beteiligung bisher begrenzt. Die Kommunen kümmerten sich größtenteils um die Beschaffung und die Wartung der Fahrzeuge usw. Der Syvicol will eine Garantie, dass auch nach der Reform das Material, das die Gemeinde gekauft hat in der Gemeinde bleibt. Die Beteiligung der Gemeinden an der Finanzierung des CGDIS soll sich nach dem Betrag der zweckfreien Einnahmen richten. Die Stadt Luxemburg habe aber Vorbehalte gegen diesen Vorschlag geäußert, wurde am Montag betont.

Laut Gesetz sollen zehn Prozent der seit Anfang des letzten Jahres eingeführte Erhöhung der Mehrwertsteuer den Gemeinden zugute kommen. Nun soll der Betrag aber an das CGDIS gehen. Damit gehe den Kommunen die Hälte dieser Einnahme verloren, moniert der Syvicol und fordert die Auszahlung der gesamten Summe an die Gemeinden.

«Und was passiert mit der Feuerschutzsteuer?», fragte Emile Eicher. Sie beträgt sechs Prozent und wird auf die Brandschutz-Versicherungsprämien erhoben. 2014 flossen 4,6 Millionen Euro aus dem Staatshaushalt an die Verwaltung der Rettungsdienste. Dieses Geld müsse unbedingt an das CGDIS überwiesen und nicht Teil des Staatshaushalts werden.

Gleiche Behandlung für Alle

Auch beim Personal gebe es Klärungsbedarf. Der Syvicol fordert Entschädigungen für das Gemeindepersonal, das für die Rettungsdienste aktiv ist. Im Augenblick erhalten nur die Leute, die in der Privatwirtschaft arbeiten und Freiberufler Geld.

Sorgen bereitet den Gemeindeverantwortlichen auch die rechtliche Verantwortung der Bürgermeister. Sie bleiben der Leiter der Operationen, das sei klar. Nun müsse aber ihre Rolle gegenüber dem Einsatzleiter am Einsatzort geklärt werden, der dem CGDIS untersteht.

Schließlich ist das Geemindesyndikat nicht mit der Regelung einverstanden, Militärangehörige, die seit drei Jahren im Dienst sind aber nur drei Jahre die Sekundarschule besucht haben als «Basis-Kader» einzustellen. Hier müssten die selben Bedingungen gelten wie bei Nicht-Soldaten. Und da sind fünf Jahre Sekundarschule Pflicht.

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