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Gütliche Einigung … von wegen!

Gütliche Einigung … von wegen!
(Tageblatt-Archiv)

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Am Sonntag Abend gab ein Unfallverursacher in Esch an, eine gütliche Einigung unterschreiben zu wollen. Er beging aber Fahrerflucht. Dies war allerdings nicht sein einziger Vergehen: zuviel getrunken hatte er auch.

Der Vorfall ereignete sich in der Rue des Jardins. Der Geschädigte wurde bei der Polizei vorstellig, da ein anderer Autofahrer auf in aufgefahren war. Dieser hätte angeboten, eine gütliche Einigung («constat») unterschreiben und für den Schaden aufkommen zu wollen. Man wurde sich einig, etwas weiter entfernt stehen zu bleiben, um dies zu erledigen.

Der Schuldige hielt sich aber nicht daran und fuhr weiter. Dank der Angaben des Opfers konnten die Polizeibeamten den Flüchtigen aber zu Hause antreffen. Es wurde dann festgestellt, dass er nicht nur Fahrerflucht begangen hatte, sondern auch zu viel Promille im Blut hatte. Der zulässige Höchstwert wurde gar um «über das Doppelte», so der Polizeibericht, überschritten. Da der Führerschein eingezogen wurde, bedeutet dies: es waren mehr als 2,4 Promille.