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Hochfahren der beiden Meiler war rechtmäßig

Hochfahren der beiden Meiler war rechtmäßig
(dpa)

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Die belgische Justiz hat eine Klage gegen das Hochfahren zweier Reaktoren in den Atomkraftwerken Tihange und Doel abgewiesen.

Der Betreiber Electrabel habe die beiden Meiler Tihange 2 und Doel 3 auf Grundlage einer eingehenden Risikobewertung der Atomaufsicht AFCN wieder in Betrieb genommen, erklärten die Richter in Brüssel am Mittwoch. Die Klage sei daher «unbegründet». Die Initiative «Nucléaire Stop Kernenergie» hatte vor Gericht gefordert, die beiden Meiler aufgrund von tausenden Haarrissen in den Druckbehältern zumindest vorübergehend herunterzufahren.

Das Bündnis verlangt weitere Untersuchungen zur Ursache und Auswirkung der Schäden. Die Organisation kündigte an, sie werde am Freitag entscheiden, ob sie gegen das Urteil Berufung einlegt. Das Akw Tihange liegt etwa 120 Kilometer von der luxemburgischen Grenze entfernt, das Kraftwerk Doel befindet sich nahe Antwerpen.

Sicherheitsbedenken

Die Reaktoren Tihange 2 und Doel 3 waren Ende Dezember wieder hochgefahren worden. Wegen der bis zu 18 Zentimeter langen Risse waren sie zuvor fast zwei Jahre lang nicht am Netz gewesen. In Luxemburg, Deutschland und den Niederlanden gibt es aufgrund von Sicherheitsbedenken massive Vorbehalte gegen die beiden belgischen Kraftwerke.

Beide Standorte haben jeweils mehrere Reaktoren, die ersten von ihnen gingen 1975 ans Netz. An beiden Standorten treten immer wieder technische Probleme und Mängel auf. Die drei Reaktoren sollten eigentlich 2015 stillgelegt werden. Belgien verlängerte die Betriebszeit später allerdings bis 2025.