Ein Gutachter am Europäischen Gerichtshof (EuGH) hält in einer am Donnerstag veröffentlichten Stellungnahme Ausnahmen für möglich – wenn es um Mittel geht, die außerhalb der EU getestet worden sind.
Entscheidend ist nach Einschätzung von Generalanwalt Michal Bobek, ob die gewonnenen Erkenntnisse genutzt werden, um EU-Vorschriften einzuhalten – dies dürfe nicht passieren.
Verfahren in Großbritannien
Hintergrund ist ein Verfahren in Großbritannien. Die Richter dort baten die EuGH-Kollegen um Hilfe bei der Auslegung der relevanten EU-Verordnung. Drei Unternehmen haben Bestandteile von Produkten außerhalb der EU an Tieren getestet, um sie in Japan oder China zu verkaufen. Es geht um die Frage, ob die Waren nach Europa importiert werden dürfen.
Das Urteil dürfte erst in einigen Monaten fallen, in den meisten Fällen halten sich die Luxemburger Richter dabei an die Empfehlungen des sogenannten Generalanwalts.
Zu Demaart
Sie müssen angemeldet sein um kommentieren zu können