Auf seine Spur kamen Zielfahnder aus Deutschland. Der Angeklagte besuchte öfters eine Kinderporno-Tauschbörse im Internet. Bei den Ermittlern schrillten die Alarmglocken. Seine IP-Adresse führte die Polizei nach Luxemburg. Sie informierten die Kollegen.
Durch Ermittlungen bei einem luxemburgischen Internetanbieter stießen sie schlußendlich auf den Mann. Bei den Durchsuchungen gestand er kinderpornographische Material zu besitzen, erklärte ein Ermittler vor Gericht.
Masturbiert
Er war fünf Jahre auf der Sharing-Plattform aktiv und besaß Filme und Fotos von Kindern im Alter zwischen sechs und zwölf Jahren. Er gab auch zu, dass er zu dem Material masturbiere, so der Ermittler. Der Mann sah es zu dem Zeitpunkt aber noch nicht ein, dass dies etwas Schlimmes sei.
Besonders brisant: Er sammelte Nacktbilder von seiner eigenen Tochter und deren Freundin. Zum Teil waren sie in Reizwäsche gekleidet. Auch Fotos von der schlafenden Freundin der Tochter wurden gefunden. Dabei ist seine Hand auf den Genitalien des Mädchens zusehen.
Die Ermittler erklärten vor Gericht, dass sie weitere Fotos von anderen Mädchen fanden. Es soll sich um drei Minderjährige aus dem näherem Umfeld des Angeklagten handeln.
Hineingerutscht
Der Psychiater erklärte in seiner Expertise, dass der Mann den Schaden seines Handelns nicht eingesehen habe. Er sei in die ganze Sache hineingerutscht, verteidigte sich der Angeklagte gegenüber dem Psychiater. Er sei verführt worden, sagte er. Die psychiatrische Expertise beschreibt die Taten des Mannes als perverses Verhalten. Die Behandlung sei schwierig, so der Experte, und das Rückfallrisiko sei hoch.
Der Beschuldigte entschuldigte sich bei einer der Opferfamilien. Er beteuerte alle Therapien mitzumachen, die notwendig wären.
Die Anwältin eines Opfers forderte 10.000 Euro Entschädigung. Die Staatsanwaltschaft fordert für den Mann acht Jahre Gefängnis. Zusätzlich müsse sichergestellt werden, dass der Angeklagte nicht mehr in Kontakt mit Minderjährigen komme, so die Staatsanwältin.
Der Anwalt des Angeklagten plädierte zuvor für eine Strafminderung. Seine Begründung: Pädophilie sei eine Krankheit. Zudem habe sein Mandant keine Einträge im Strafregister. Das Urteil wird am 5. Mai gesprochen.
Zu Demaart
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