Dies teilte die Behörde am Donnerstag in Paris mit. Die Datenschützer verlangen schon länger, dass Google nach europäischem Recht beanstandete Suchergebnisse weltweit herausfiltert. Bislang sind solche Einträge aus Ländern außerhalb der EU weiterhin zugänglich.
Europäische Datenschutzbehörden üben deshalb schon länger Druck auf Google aus. Der Europäische Gerichtshof hatte im Mai 2014 entschieden, dass Suchmaschinen Links zu bestimmten Inhalten aus ihren Ergebnisseiten löschen müssen, wenn sich ein Nutzer in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt sieht. Mit dem Urteil blieben aber viele Detailfragen offen.
Der Konzern war den Kritikern im Februar entgegengekommen und hatte angekündigt, die fraglichen Links im Land des Antragstellers auch auf nicht-europäischen Google-Seiten zu löschen. Werden also Treffen zum Beispiel auf Forderung einer Person aus Deutschland ausgeblendet, kann man etwa auch auf der bolivianischer Seite google.bo die beanstandeten Einträge in Deutschland nicht sehen – von Bolivien aus oder in anderen europäischen Ländern aber schon.
Dies reicht Paris nicht aus. Die CNIL verweist unter anderem darauf, dass Internetnutzer diese Geo-Blockade mit technischen Mitteln umgehen könnten. Google kann gegen die Strafe Einspruch einlegen.
Zu Demaart
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