Sonntag15. Februar 2026

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Weg frei für den gläsernen Fluggast

Weg frei für den gläsernen Fluggast
(AP/David Goldman)

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Bei der Bekämpfung des Terrorismus setzt die Europäische Union künftig auch auf die Speicherung von Fluggastdaten. Das Europaparlament gab am Donnerstag grünes Licht.

Bei der Bekämpfung des Terrorismus setzt die Europäische Union künftig auch auf die Speicherung von Fluggastdaten. Dazu brachte das Europaparlament am Donnerstag die sogenannte PNR-(Passager Name Record)-Richtlinie unter Dach und Fach. Sie verpflichtet die europäischen Luftfahrtgesellschaften, den EU-Ländern ihre Fluggastdatensätze zu überlassen.

Bei den PNR-Daten (Passenger Name Record) werden persönliche Informationen von Fluggästen gespeichert. Diese Daten werden von den Luftfahrtgesellschaften bei der Ticket-Reservierung und beim Check-in erhoben. Daneben müssen auch Reiseagenturen, -veranstalter und Chartergesellschaften diese Daten sammeln.
Bei den erhobenen Informationen handelt es sich um persönliche Daten von Fluggästen wie Name, Kreditkartennummer, Kontaktdaten, Gepäckinformationen und Essenswünsche. Auch der An- und Abreisetag, die Reiseroute oder Details zum Ticket werden auf Vorrat gespeichert.

Auswertung der Daten

Die Auswertung jener Daten soll es den Behörden ermöglichen, weitergehende Untersuchungen gegen eine zuvor noch nicht verdächtigte Person (im Hinblick auf terroristische oder kriminelle Aktivitäten) anzukurbeln. Jeder Mensch wird demnach als potenzieller Terrorist eingestuft.

Die PNR-Richtlinie verpflichtet Fluggesellschaften, den EU-Ländern ihre Fluggastdatensätze zu übermitteln. Führt eine Flugreise über mindestens einen EU-Staat, ist dieser dazu verpflichtet, die erhobenen PNR-Daten an die PIU „Passenger Information Unit“ seines Landes zu übermitteln. Die PIU speichert, analysiert und reicht die Daten an die zuständige Behörde weiter.

Automatischer Austausch?

Einen automatischen Austausch zwischen den EU-Staaten soll es aber nicht geben. Sendet jedoch ein EU-Land ein Warnsignal (im Fall eines kriminellen oder terroristischen Verdachts) aus, kann dieses mitsamt aller Daten von den anderen Staaten empfangen werden. Mitgliedstaaten haben darüber hinaus das Recht, PNR-Daten von anderen Ländern anzufordern, wenn sie diese für bestimmte Ermittlungen brauchen. Die Daten werden 30 Tage lang gespeichert, bleiben aber fünf weitere Jahre im System, allerdings ohne erkennbaren Bezug zum Passagier. Dieser ist nur für wenige PIU-Mitglieder einsehbar.