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Wenn Mädchen ihr Lachen verlieren

Wenn Mädchen ihr Lachen verlieren
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Seit Dienstag muss sich vor der von Elisabeth Capesius präsidierten Neunten Kammer am Tribunal Luxemburg ein Mann wegen Vergewaltigung verantworten.

Als erste trat die Mutter des Opfers in den Zeugenstand, die ein Lokal in Bad Mondorf betrieb, in dem der Beschuldigte Kunde und dann Vertrauensperson war.

Da sie täglich von morgens bis abends im Lokal gebunden war und auch ihr Mann professionell viel unterwegs war, fragte sie den lediglich vier Stunden täglich bei der Gemeinde von Mondorf (F) arbeitenden Gast, ihre zwei Kinder zu beaufsichtigen, von denen das jüngste damals 4 Jahre alt war und die mit ihr in Frisingen wohnten.

Anfangs bekam er 10 Euro die Stunde, doch als die Mutter 2005 nach einem längeren Krankenhausaufenthalt sich erholen musste, nahm er den Sohn und die Tochter immer öfter mit zu sich nach Hause und bot ihr an, die Kinder gratis zu beaufsichtigen. Kurze Zeit später wollte ihr Nachwuchs nicht mehr zu ihm, was sie stutzig machte.
Ihre Tochter sprach aber nicht davon bis zur Beerdigung ihres Grossvaters im Jahre 2013, bei dem sie dem Mann zum ersten Mal wieder begegnete. Als er der Mutter kondolierte und sich ihr näherte, stieß sie ihn von sich und erzählte ein Jahr später der Mutter unter Tränen, dass es damals zu sexuellen Übergriffe kam.

Danach fing für die damals 15-Jährige das Leiden an. Sie schlief nicht mehr, litt unter Magersucht und gab sich selbst die Schuld. Nachdem ein Psychologe ihr geraten hatte, das alles nicht für sich zu behalten und auch ihr Sohn sein Schweigegelübnis brach, das er seiner Schwester gegeben hatte, reichten sie gemeinsam Klage ein.

Glaubwürdiges Opfer

Die Mutter, die sich schreckliche Vorwürfe macht, bedauerte mit tränengeladener Stimme gestern im Zeugenstand vor allem, dass die Tochter ihr Lachen verloren hat. Es war dann der psychiatrische Experte, der ein Gespäch mit dem 55-jährigen Beschuldigten hatte, bei dem er sehr schnell in Verlegenheit geriet.

Eine komplizierte Schulzeit mit einer 3-jährigen Internatskarriere reichte mit 15 Jahren als 20-prozentiger Invalide zum Arbeiter. Folgten unzählige Enttäuschungen mit Frauen, die mit dem Tod seines Sohnes ihren Höhepunkt erlebten und beim Beschuldigten Phobien auslösten, die ihn in die Arme von Prostituierten trieb.

Der Gutachter spricht dem Beschuldigten, der im Gespräch leichte sexuelle Übergiffe auf das Kind zugab, jede Art von Penetration jedoch leugnete, komplette Schuldfähigkeit zu. Er lehnte den Begriff der Pädophilie ab und sprach von übermässiger Zuwendung, was seine Zukunft ohne Therapie in Frage stelle, so der Experte.

Ein zweiter Experte bestätigte posttraumatischen Phobien gepaart mit Schamgefühlen beim Opfer, das sich in sich zurückgezogen habe, was aber pubertäre Aggressivität nicht ausschliesst. Der Gutachter stellte keine Rachegefühle beim glaubwürdigen Opfer fest, das den Beschuldigten aus Scham überhaupt nicht anzeigen wollte.

Videoverhör

Es war dann der Ermittler, der ein Videoverhör mit dem Opfer geführt hat, der in den Zeuganstand trat. Das Mädchen habe den Beschuldigten mit vier Jahren kennengelernt und anfangs vertraut. Erst zwei Jahre später hätten die Übergriffe angefangen. Er habe sie zu sich ins Bett geholt und befummelt, doch nie Gewalt ausgeübt.

Der Beschuldigte hatte beim Ermittler anfangs die Penetration zugegeben, danach aber mit dem Argument, die Frage nicht verstanden zu haben, wieder geleugnet. Danach kam das perfide Argument der meisten Kinderschänder, dass eine sexuelle Forderung des Kindes der Vergewaltigung vorausging.

Interessant war die Aussage der Nebenklägerin, das Opfer habe ihr gegenüber von zwei Penetrationen mit Blutungen gesprochen. Sie forderte denn auch rund 83.000 Euro Ersatz für den materiellen und moralischen Schaden des Kindes. Für Mutter und Bruder forderte sie insgesamt 15.000 Euro Schadenersatz.
Der Prozess wird am Mittwoch mit den Plädoyers fortgesetzt.