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Ausweispflicht für Prepaid-Karten

Ausweispflicht für Prepaid-Karten
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In den vergangenen Tagen haben Kunden von Prepaid-Telefonkarten eine SMS von ihrem Anbieter erhalten. Registriert man sich in den kommenden drei Wochen nicht, wird der Chip gesperrt.

Nach den blutigen Terroranschlägen von Paris im November 2015 hatte Luxemburg kurz darauf neue Sicherheitsmaßnahmen für das Land beschlossen (Link). So werden jetzt unter anderem Verbindungsdaten von Mobiltelefonen zentral gespeichert und ausgewertet.

Anonyme Prepaid-Telefonkarten wurden «verboten». Telekommunikationsanbieter wurden von der Regierung verpflichtet, von Kunden Papiere zur Identifizierung zu verlangen.

Formular und Ausweis

Jetzt, sieben Monate später, haben Kunden von Prepaid-Telefonkarten eine SMS von ihrem Anbieter erhalten. Darin werden sie aufgefordert, sich zu melden und mit Personalausweis registrieren zu lassen. Minderjährige müssen durch einen Erziehungsberechtigen die Nummer registrieren lassen.

Registriert man seine Nummer in den kommenden drei Wochen nicht, wird sie abgeschaltet, heißt es von den Anbietern. Luxemburg war bislang eines der Länder, in dem man beim Kauf einer Karte weder einen Namen noch eine Addresse angeben musste.

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