Seit dem Sturz in die Abgaskrise sind die fetten Jahre bei Volkswagen vorbei – zum Rekordverlust 2015, Milliarden-Rückstellungen und einer extrem teuren Lösung in den USA könnte nun aber noch ein zusätzlicher Kostenfaktor kommen. Über ein Bußgeldverfahren will die Staatsanwaltschaft Braunschweig Erträge aus dem jahrelangen Absatz von Dieselwagen mit falschen Abgaswerten eintreiben und den Konzern so zu weiteren Zahlungen zwingen.
Worum geht es bei dem neuen Ansatz der Ermittler?
Wenn VW wichtige Umweltdaten wie den Schadstoffausstoß nicht korrekt angab und Kunden täuschte, könnten die Gewinne der als «clean diesel» beworbenen Autos illegal erwirtschaftet worden sein – so die Argumentation. Solche Einkünfte wollen die Ermittler nun zurückholen, plus möglicher Strafen obendrauf. «Wir haben ein Bußgeldverfahren eingeleitet», sagte der Braunschweiger Oberstaatsanwalt Klaus Ziehe der Süddeutschen Zeitung(SZ), dem NDR und dem WDR. Die Begründung: Hätte VW mehr Geld in einwandfreie Abgastechnik ohne Tricksereien investiert, wären die Kosten höher und der Gewinn aus dem Absatz der weltweit elf Millionen betroffenen Dieselwagen geringer ausgefallen.
Welches rechtliche Vehikel soll für die Abschöpfung genutzt werden?
Das deutsche Ordnungswidrigkeiten-Gesetz formuliert in Paragraf 17: «Die Geldbuße soll den wirtschaftlichen Vorteil, den der Täter aus der Ordnungswidrigkeit gezogen hat, übersteigen. Reicht das gesetzliche Höchstmaß hierzu nicht aus, so kann es überschritten werden.» Ziehe sagte der Deutschen Presse-Agentur zum entsprechenden Bußgeldverfahren: «Wir haben dies eingeleitet gegen VW als Unternehmen» – anders als bei den parallelen Betrugsermittlungen und dem «normalen strafrechtlichen Prinzip» gehe es nicht um das Verschulden einzelner Personen. VW sei bereits rechtliches Gehör gewährt worden.
Wie hoch könnten die zusätzlichen Kosten für das Unternehmen sein?
Das ist bisher schwer abzuschätzen. Entscheidend dürfte sein, ob sich vorsätzliche Straftaten nachweisen lassen. Selbst dann reiche der üblicherweise geltende Maximalsatz von bis zu zehn Millionen Euro aber womöglich nicht aus, meinte Ziehe – denn maßgeblich sei, dass die Buße den erzielten Gewinn übersteigen solle. Es drehe sich bei den Forderungen zudem ausdrücklich um die weltweiten Gewinne aus den Dieselverkäufen – nicht etwa nur um die in Deutschland vertriebenen Modelle. Die SZ nannte eine denkbare Summe von einigen Hundert Millionen Euro, die auf VW zusätzlich zukommen könnte. Ein Sprecher des Konzerns sagte, das Unternehmen könne sich zu dem Verfahren derzeit nicht äußern. Unterlagen hierzu lägen noch nicht vor.
Hat ein Bußgeldverfahren in der Diesel-Affäre Aussicht auf Erfolg?
Das gewählte Konstrukt über eine Rechtsnorm, mit der sonst zum Beispiel kleinere Verkehrsdelikte geahndet werden, mutet als Mittel in der schweren Krise des größten deutschen Konzerns eher skurril an. Die Staatsanwaltschaft betont jedoch: Das Verfahren laufe Hand in Hand mit den strafrechtlichen Untersuchungen. Es seien zwar getrennte Fälle. Aber wenn auf der einen Seite neue Erkenntnisse hinzukommen, könnten diese die andere Seite beeinflussen. Die Unschuldsvermutung gelte zunächst, unrechtmäßiges Verhalten müsse nachgewiesen werden.
Was für finanzielle Folgen hat der Diesel-Skandal bislang für VW?
Der größte Batzen sind die bis zu 14,7 Milliarden Dollar, die VW voraussichtlich in den USA hinblättern muss – den Großteil davon für Entschädigungen von Kunden, Rückkäufe und Reparaturen. Hierzu liegt der Entwurf eines Vergleichs mit Klägern und Behörden vor. Auch insgesamt 44 US-Bundesstaaten wie Kalifornien, wo der Abgasbetrug mit aufgedeckt worden war, erhalten hohe Beträge – in der Summe 603 Millionen Dollar, um Verbraucherschutzklagen abzuräumen. «Wir sehen in diesen Vereinbarungen einen wichtigen Schritt nach vorn», sagte VW-Chef Matthias Müller Ende Juni.
Aber auch andernorts muss sich der Konzern mit Klagen enttäuschter VW-Fahrer auseinandersetzen. In Deutschland will etwa der Anwalt Christopher Rother laut der Branchenzeitung Automobilwoche «mindestens fünf Prozent der hier betroffenen VW-Kunden» vertreten. Ein großes finanzielles Risiko sind zudem Klagen von Anlegern wegen möglicher Marktmanipulation – VW informierte die Finanzwelt aus deren Sicht zu spät über die Folgen der Diesel-Manipulationen.
Welche Ermittlungen laufen sonst noch?
Dem Vorwurf der Marktmanipulation wird ebenfalls in Braunschweig nachgegangen, unter anderem ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen Ex-Konzernchef Martin Winterkorn und den amtierenden VW-Markenchef Herbert Diess. Daneben laufen Verfahren gegen 26 mutmaßlich Beteiligte, gegen 17 davon wegen Software-Manipulationen, etwa wegen des Verdachts des Betruges. Gegen sechs wird im Zusammenhang mit falschen CO2- und Verbrauchsangaben ermittelt, unter anderem wegen Verdachts auf Steuerhinterziehung und gegen einen Mitarbeiter, der zu einer Datenlöschung aufgerufen haben soll. Dazu kommen Klagen von Anlegern, die Kursverluste erstattet haben wollen. VW ist überzeugt, alle Regeln zur Information der Kapitalmärkte eingehalten zu haben.
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