Das Verwaltungsgericht von Versailles befasst sich am Mittwoch mit einem Antrag von Abdeslams Anwalt. In dem Papier, das der Nachrichtenagentur AFP am Dienstag vorlag, wird die ständige Überwachung als Beeinträchtigung der Grundrechte und der Privatsphäre des Angeklagten bezeichnet.
Die Kritik von Abdeslams Anwalt Frank Berton entzündet sich unter anderem am Besuch eines Parlamentariers in dem Gefängnis im Süden von Paris, in dem der mutmaßliche Dschihadist in Isolationshaft einsitzt. Der Abgeordnete hatte nach seinem Besuch berichtet, er habe Abdeslam über eine Videokamera beim Zähneputzen und beim Gebet beobachtet.
Risiko eines Suizids gesteigert
Grundlage für die Überwachung ist ein Erlass des französischen Justizministeriums: Dieses hatte es Mitte Juni erlaubt, den Islamisten rund um die Uhr für drei Monate lang über Kameras beobachten zu lassen. Nach Ansicht von Abdeslams Anwalt verstößt der Erlass gegen die europäische Menschenrechtskonvention und steigert das Risiko eines Suizids.
Abdeslam gilt als der einzige Überlebende der Attentate von Paris im November mit 130 Toten. Ermittelt wird gegen den französischen Staatsbürger unter anderem wegen Mordes und versuchten Mordes, wegen Freiheitsberaubung im Zusammenhang mit dem Angriff auf die Pariser Konzerthalle Bataclan sowie wegen Besitzes von Sprengstoff und Waffen.
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