Der Nationale Solidaritätsfonds («Fonds national de solidarité») kann bestimmten Haushalten mit geringem Einkommen eine sogenannte Teuerungszulage («allocation de vie chère») gewähren. Um die steuerfreie Zulage zu erhalten, darf eine festgelegte Einkommensobergrenze nicht überschritten werden. Bei einem Haushalt von zwei Personen liegt diese Grenze bei einem monatlichen Bruttoeinkommen von 3.032,75 Euro. Beträgt dieses beispielsweise 2.995,26 Euro, würde die Teuerungszulage bei 1.650 bzw. 137,5 Euro monatlich liegen.
Wie Familienministerin Corinne Cahen in ihrer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage des CSV-Abgeordneten Marc Spautz unterstreicht, können Studenten nicht gleichzeitig auf die Studienbeihilfen des Staates und die Teuerungszulage zurückgreifen. Laut der DP-Politikerin richten sich die beiden staatlichen Hilfen an verschiedene Personengruppen. Während die Teuerungszulage finanziell schwachen Haushalten helfen soll, haben die Studienbeihilfen zum Ziel, einem Jugendlichen die Möglichkeit zu geben, studieren zu können. Ein Student, der alleine wohnt und Studienbeihilfen bezieht, kann demnach keinen Antrag auf eine Teurungszulage stellen.
Sollte jemand, der von der Studienbeihilfe profitiert, allerdings in einem Haushalt wohnen, der eine Teuerungszulage bezieht, wird die finanzielle Unterstützung, die die Person erhält, bei der Berechnung der Einkommensobergrenze des Haushaltes nicht berücksichtigt.
Corinne Cahen weist letztlich darauf hin, dass die Regierung zeitnah einen Gesetzesentwurf ausarbeiten möchte, welcher die maximale Anzahl an Wochenstunden, die ein Student arbeiten darf, ohne dass sein Lohn bei der Berechnung der Höhe des staatlichen Stipendiums berücksichtigt wird, verlängert. Aktuell beträgt die maximale Arbeitszeit 10 Wochenstunden.
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