Die 29-Jährige Lohfink hatte behauptet, im Juni 2012 von zwei Männern vergewaltigt worden zu sein. Dafür sah das Gericht keine Anhaltspunkte. Die Männer waren von den Vorwürfen schon früher freigesprochen worden.
Lohfinks Verteidigung hatte Freispruch für ihre Mandantin gefordert. Die Angeklagte sagte in ihrer letzten Stellungnahme unter Tränen, was die beiden Männer ihr angetan hätten, sei pervers und gemein gewesen.
Sie habe den Sex nicht gewollt und auch nicht gefilmt werden wollen. Die Anklage beantragte eine Geldstrafe in Höhe von 24.000 Euro. Staatsanwältin Corinna Gögge sagte: «Frau Lohfink ist nicht Opfer einer Sexualstraftat geworden. Sie hat gelogen und Ermittler bewusst in die Irre geführt.»
Das Gericht entschied auf 80 Tagessätze je 250 Euro als Strafe für Lohfink. Der Vorwurf gegen Lohfink habe sich bestätigt, so das Gericht. Sie habe bewusst wahrheitswidrige Tatsachen behauptet. Der Sex sei einvernehmlich gewesen, Lohfink habe allerdings signalisiert, dass sie das Filmen nicht wollte.
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