Dienstag23. Dezember 2025

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Diebstahl statt Zechprellerei

Diebstahl statt Zechprellerei

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Tanken ohne zu zahlen fällt seit März dieses Jahres nicht mehr unter Zechprellerei, sondern unter Diebstahl. Somit können Strafen von bis zu fünf Jahren Haft und 5.000 Euro Geldbuße drohen.

An einzelnen Tankstellen in Luxemburg hängt seit kurzem ein Schild, auf dem Folgendes zu lesen ist: „A partir de mars 2016,
le non-paiement du carburant constitue un vol (délit) et sera verbalisé en tout cas“. Richtiger wäre allerdings „… sera verbalisé dans tous les cas“. Vonseiten der Pressestelle der Polizei hieß es am Montagmorgen, dass dies keine nationale Kampagne sei, sondern eine Zusammenarbeit der einzelnen Tankstellen mit den verschiedenen regionalen Polizeikommissariaten.

Doch was bedeutet diese Mitteilung eigentlich konkret? Bis März 2016 fiel das Nichtzahlen des Treibstoffs laut dem Luxemburger Strafrecht unter Zechprellerei („grivèlerie“). Zechprellerei ist nur so lange strafbar, wie man seine Schuld nicht beglichen hat. Konkret also wird jemand, der seine Mahlzeit im Restaurant nicht zahlt, strafrechtlich belangt. Wenn er jedoch, und sei es nur wenige Minuten vor dem Gerichtstermin, seine Schuld begleicht, kann er nicht mehr verurteilt werden.

Missbrauch

Dies führte zu Missbräuchen vor allem beim Nichtzahlen von Treibstoff. Seit der Gesetzesänderung vom März dieses Jahres
ist aber damit Schluss. Es droht nun eine Gefängnisstrafe zwischen einem Monat und fünf Jahren sowie eine Geldstrafe zwischen 251 und 5.000 Euro. Sowohl im Restaurant als auch im Wirtshaus bleibt das oben beschriebene Prinzip weiterhin wahr.

Dieser Artikel sollte allerdings keine Einladung zur Zechprellerei sein.