2015 wurden in Luxemburg 124 Fahrräder als gestohlen gemeldet. In diesem Jahr waren es bislang 88. Um das Risiko eines Diebstahls zu verringern, kann man sein Fahrrad bei der Polizei codieren lassen.
Bei der Codierung wird eine Identifikationsnummer in den Rahmen eingraviert, mittels derer das Rad seinem Besitzer später zugeordnet werden kann. Als Grundlage dient das Personenregister des „Centre des technologies de l’information de l’Etat“.
Um sein Fahrrad registrieren zu lassen, muss der Besitzer lediglich einen gültigen Personalausweis vorweisen, bestätigte die Pressestelle der Polizei gegenüber dem Tageblatt. Ein Kaufbeleg werde nicht gebraucht, stelle aber ein „Plus“ dar. Die Gravierung dauert fünf Minuten und ist kostenlos. Laut Polizei wird der Rahmen durch die Gravierung weder beschädigt noch in seiner Stabilität beeinträchtigt.
Keine Carbonrahmen
Allerdings sind nur Stahl- und Alurahmen für eine Codierung geeignet, für Carbonrahmen und ultraleichte Rennradrahmen gibt es in Luxemburg noch kein Verfahren. In anderen Ländern wird für solche Räder eine sogenannte Klebecodierung angeboten.
Der Sinn der Codierung besteht vor allem darin, dass der Besitzer des Fahrrads leichter identifiziert werden kann, z.B. wenn das Rad nach einem Diebstahl wieder auftaucht. Auch erschwert die Identifikationsnummer den Weiterverkauf von Fahrrädern auf Flohmärkten oder im Internet und macht die Räder deshalb für Diebe weniger attraktiv.
Wie viele codierte Räder nach einem Diebstahl tatsächlich wieder aufgetaucht sind, ist der Polizei nicht bekannt.
Wenn der rechtmäßige Besitzer sein Rad weiterverkaufen will, kann er die Codierungsnummer auf den Käufer übertragen.
Zu Demaart
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