Mittwoch24. Dezember 2025

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Kein Zielland für türkische Bürger

Kein Zielland für türkische Bürger
(AFP/AFP/Adem Altan)

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Luxemburg ist für türkische Bürger, die angesichts der rezenten politischen Entwicklung in der Türkei ihr Land verlassen wollen, offenbar kein Zielland.

Das geht aus einer Antwort von Außenminister Jean Asselborn auf eine Anfrage des CSV-Abgeordneten Laurent Mosar hervor. Dieser hatte in einer deutschen Tageszeitung einen Artikel gelesen, der ihn alarmiert hat. Die Zahl der Asylanträge von Türken in Deutschland sei im ersten Halbjahr rasant gestiegen und würde bereits jetzt fast der Zahl der gesamten Anträge von türkischen Bürgern aus dem Jahr 2015 entsprechen.

Ein klares Nein

Laurent Mosar wollte daraufhin wissen, ob dieser Trend auch in Luxemburg festzustellen sei. Die Antwort des Ministers ist ein klares Nein. Bis zum 15. August dieses Jahres haben nur sechs Menschen aus der Türkei einen Asylantrag in Luxemburg gestellt. Diese Zahl liegt knapp unter der von fünf Anträgen im Jahre 2014 und noch weit entfernt von den 18 Anträgen im letzten Jahr.

Angesichts dieser Entwicklung habe Luxemburg keine spezielle Strategie für den Umgang mit türkischen Asylanträgen entwickelt, heißt es weiter in der Antwort des Ministers.

Kein sicheres Herkunftsland

Wenig informiert zeigt sich Mosar mit der Frage, ob es angesichts der politischen Entwicklung in der Türkei nicht angebracht wäre, die Einstufung des Landes als sicheres Herkunftsland zu überdenken. Jean Asselborn musste ihn belehren, dass die Türkei gar nicht auf der Luxemburger Liste der sicheren Herkunftsländer aufgeführt ist, so wie diese per großherzogliches Reglement vom 21. Dezember 2007 festgehalten wurde. Was dann doch etwas erstaunlich ist, weil mit der Türkei immerhin Verhandlungen über einen EU-Beitritt geführt werden.

Visa-Freiheit?

Mosars weitere Frage, ob der Minister die versprochene
Visa-Freiheit für türkische Bürger noch für realistisch hält, beantwortet Asselborn vorsichtig. Der gemeinsamen EU-Türkei-Deklaration vom 18. März 2016 zufolge sollte diese noch im kommenden Monat gewährt werden. Die Europäische Kommission habe in ihrem dritten Bericht zum Thema, vom
4. Mai dieses Jahres, festgehalten, dass die Türkei noch 5 von 72 Bedingungen erfüllen müsse, damit die Visa-Freiheit gewährt werden könne.

Zu diesen verbleibenden Kriterien gehören Fragen des Datenschutzes und der antiterroristischen Gesetzgebung. Ohne die augenblickliche Entwicklung in der Türkei zu kommentieren, die sich immer mehr zu einem Erdogan-Staat entwickelt, stellt Asselborn fest, dass es zu früh sei, um zu einer Schlussfolgerung zu gelangen. Man wolle vielmehr den vierten Bericht der EU-Kommission zum Thema abwarten, der am 28. September fertiggestellt sein soll. Zudem wolle man die weitere politische Entwicklung in der Türkei genau verfolgen.