Freitag30. Januar 2026

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Strafanzeige für Gaffer

Strafanzeige für Gaffer
(Polizei)

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Der Lkw-Unfall am Dienstag auf der A1 war spektakulär. Das Filmen und Gaffen solcher Szenen bleibt trotzdem verboten. Einigen Verkehrsteilnehmern drohen nun juristische Konsequenzen.

Drei Lkws waren am Dienstagnachmittag auf der Autobahn A1 auf dem Übergang zur A7 in Richtung Luxemburg miteinander kollidiert (Link). Einer der Fahrer wurde in seiner Kabine eingeklemmt. Während Polizei und Rettungskräfte sich um die Verkehrssicherung, die Rettungs- und Bergungsarbeiten kümmerten, hatten auf der gegenüberliegenden Straßenseite Verkehrsteilnehmer ihre Handys gezückt, um während der Fahrt den Unfall in Bild und Ton festzuhalten.

Üblicherweise berichtet die Polizei in ihren Mitteilungen an die Presse darüber, am Dienstag wurden aber zusätzlich die Bilder der betroffenen Fahrer veröffentlicht. Warum diese ungewöhnliche Entscheidung? Serge Arendt, einer der Pressesprecher der Polizei, begründet gegenüber dem Tageblatt: «Ich war gestern (am Dienstag) selbst vor Ort, als die Fahrer auf unseren Bildern abbremsten, um zu filmen. Gegen sie wurde jetzt Strafanzeige erstellt, sie wurden außerdem protokolliert.»

Juristisches Nachspiel

Bei den Protokollen handelt es sich nicht um eine gebührenpflichtige Verwarnung, sondern «um ein offizielles Dokument, das an die Justiz weitergeleitet wurde», betont Arendt mit Nachdruck. Die Richter würden demnach über das Strafmaß entscheiden, so der Polizist.

Als Beweismaterial wurden die Fotos von den Gaffern und ihren Nummernschildern bereits an die Justiz weitergeleitet. «In diesem Fall wird es möglicherweise nicht bei der gebührenpflichtigen Verwarnung bleiben. Wenn die Richter entscheiden, dass es sich unter anderem um gefährliches Fahrverhalten handelt, setzen sie das entsprechende Strafmaß fest.»

Auch wenn es sich um ausländische Fahrer handele, könnten sie in diesem Zusammenhang belangt werden, sagt der Pressesprecher. Sie werden ermittelt und zur Polizei zitiert. Das Gesprächsprotokoll wird anschließend an die Justiz weitergeleitet.