Die Reform des Elternurlaubs, der bereits 1999 in Luxemburg eingeführt wurde, bringt wesentliche Änderungen, wie der Berichterstatter zu dem Gesetz, der DP-Abgeordnete Gilles Baum, unterstrich. Zwei wichtige Gründe hätten in der Vergangenheit dazu geführt, dass viele Menschen gezögert hätten, auf den «Congé parental» zurückzugreifen: der Mangel an Flexibilität der Arbeitszeiten und die finanzielle Absicherung.
Die wichtigsten Zahlen
80.863: Zwischen 1999 und Ende 2014 haben 80.863 Elternteile einen Antrag auf Elternurlaub gestellt. 64.676 davon waren Frauen. Nur 24% waren Halbtags-Anträge. Von den 16.187 Männern stellten 42% Halbtags-Anträge.
Alle Möglichkeiten:
Bei 40 Arbeitsstunden die Woche:
6 Monate ganztags oder 12 Monate halbtags.
4 Monate ganztags oder 8 Monate halbtags.
1 freier Tag die Woche während 20 Monaten.
4 Perioden von je 1 Monat im Zeitraum von 20 Monaten.
Bei 20 Arbeitsstunden die Woche:
6 Monate ganztags oder 12 Monate halbtags.
4 Monate ganztags oder 8 Monate halbtags.
Bei weniger als 20 und mindestens 10 Arbeitsstunden die Woche:
6 Monate ganz.
4 Monate ganz.
Während einer Ausbildung:
6 Monate ganz.
Generell muss der erste Elternurlaub nach dem Mutterschaftsurlaub genommen werden. Der zweite kann bis zum Ablauf des fünften Lebensjahrs des Kindes beantragt werden. SeK
Bislang wurde während des Elternurlaubs, der sechs Monate ganz- oder zwölf Monate halbtags genommen werden konnte, der feste Betrag von 1.778 beziehungsweise 889 Euro gezahlt. Was dazu führte, dass viele Leute, die z.B. bestimmte finanzielle Belastungen zu tragen hatten, von einer Inanspruchnahme des Elternurlaubs absahen, wie Familienministerin Corinne Cahen ihrerseits anführte. Jetzt wird auf beiden Ebenen reformiert.
Ersatzeinkommen
Neu ist, dass in Zukunft eine Art Ersatzeinkommen gezahlt werden wird. So wird auf jeden Fall der Mindestbetrag in Höhe des unqualifizierten Mindestlohns bezahlt, das sind 1.922 Euro im Monat. Die obere Grenze wird bei maximal 3.200 Euro brutto liegen. Hiervon werden dann Soziallasten abgezogen. Dies gilt für Leute mit einer 40-Stunden-Woche. Bei weniger Arbeitsstunden wird der Betrag entsprechend angepasst.
Der neue «Congé parental» wird auch flexibler gestaltet. Bislang bestand nur die Wahl zwischen sechs Monaten ganztags oder zwölf Monaten halbtags. Ab dem 1. Dezember wird es möglich sein, bei 40 Arbeitsstunden, auch nur vier Monate ganztags oder acht Monate halbtags zu beantragen. Auch eine Aufteilung wird möglich. So kann ein Antrag gestellt werden, während 20 Monaten je einen Tag in der Woche zu Hause zu bleiben (80% Arbeit), oder viermal einen Monat im Gesamtzeitraum von 20 Monaten.
Auch bei zehn Stunden die Woche
Wer halbtags arbeitet, 20 Stunden die Woche, kann ebenfalls zwischen sechs oder vier Monaten ganz beziehungsweise zwölf oder acht Monaten halb entscheiden. Neu ist, dass es in Zukunft gleichgültig ist, ob diese 20 Stunden bei einem oder bei mehreren Arbeitgebern gearbeitet werden. Allerdings müssen alle Arbeitgeber damit einverstanden sein.
Ebenfalls neu ist, dass Leute, die lediglich zehn Stunden in der Woche arbeiten, zukünftig ebenfalls ein Elternurlaub von sechs oder vier Monaten zusteht. Auch hier ist es gleichgültig, ob sie bei einem oder mehreren Arbeitgebern tätig sind, solange diese alle zustimmen. Neu ist des Weiteren, dass Menschen in der Ausbildung einen «Congé parental» von sechs Monaten beantragen können.
Alle dafür – CSV enthält sich
Zu unterstreichen ist, dass das Recht auf Elternurlaub ein individuelles Recht beider Partner ist. Man kann ihn bis zum sechsten Geburtstag des Kindes in Anspruch nehmen. Im Falle einer Adoption geht das Stichdatum bis zum Ende des zwölften Lebensjahres des Kindes. Generell kann der Elternurlaub in Zukunft auch von beiden Elternteilen gleichzeitig beantragt werden. Neu ist zudem, dass man während des Elternurlaubs den Arbeitgeber wechseln kann, ohne erhaltene Gelder zurückzahlen zu müssen. Bei der Abstimmung enthielt sich die CSV, die anderen Parteien stimmten dafür.
Als zweiter wichtiger Punkt stand die Ratifizierung des Pariser Klima-Abkommens auf der Tagesordnung. Am Zustandekommen des Abkommens war Luxemburg durch Ministerin Carole Dieschbourg während der EU-Präsidentschaft 2015 maßgeblich beteiligt. Das Abkommen wurde einstimmig angenommen.
Zu Demaart
Sie müssen angemeldet sein um kommentieren zu können