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«Par décision du mufti»

«Par décision du mufti»
(Arischard)

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Am Donnerstag lud "déi Lénk" zu einer Pressekonferenz zum PAN-Gesetz. Hauptkritikpunkte waren die Verlängerung der Referenzperiode und das POT-System.

Die geplante Reform des sogenannten PAN-Gesetzes („Plan d’action national en faveur de l’emploi“) sorgt für viel Unbehagen bei „déi Lénk“. Marc Baum und Serge Urbany warnen: „Nur weil das Patronat gegen diese Reform Sturm läuft, da der einseitige Anstieg an Flexibilität der Arbeitszeit durch mehr Urlaubstage kompensiert werden soll, heißt das nicht, dass es sich um ein salariat-freundliches Gesetz handelt.“

Die Referenzperiode, die bisher auf einen Monat festgelegt war, soll demnach auf vier Monate angehoben werden können; eine Entscheidung, die allein beim Arbeitgeber liege. Von Woche zu Woche könne er neue Arbeitszeiten festlegen und je nach Bedarf variieren. „Seit 50 Jahren wurde die Arbeitszeit nicht mehr verringert, jedoch immer weiter flexibilisiert. Dieser Prozess steht damit in einem eindeutigen Gegensatz zur ‚Charte sociale du Conseil de l’Europe‘, die zuletzt im Jahr 1996 überarbeitet wurde“, stellt Serge Urbany fest.

„Richtige Richtung, jedoch nicht ausreichend“

Falls nun eine verlängerte Referenzperiode eingeführt werde, muss ein zusätzlicher Urlaub von bis zu dreieinhalb Tagen genehmigt werden. Weiterhin dürfen die geleisteten Überstunden pro Monat nicht mehr als 10% der regulären Arbeitszeit betragen, also nicht mehr als 12,5 Stunden. Im Falle einer Änderung der Referenzperiode soll ab der dritten Mehrstunde zudem eine Kompensation von 1,2 Stunden pro geleisteter Mehrstunde anfallen.

„Diese Gegen- oder Kompensationsmaßnahmen gehen bestenfalls in die richtige Richtung, sind jedoch nicht ausreichend. Der Arbeitgeber, die Unternehmen, sind nach Ende einer Referenzperiode immer der Gewinner“, kritisierte Urbany.

Während einer Referenzperiode müsse der Arbeitgeber theoretisch einen „Plan d’organisation du travail“, kurz POT, aufstellen, was der Orientierung der Arbeitnehmer dienen soll. Im neuen Gesetz seien jedoch keine Sanktionen festgehalten, sollte dieser nicht aufgestellt werden. Es bestehe ebenfalls keine Meldepflicht mehr bei der „Inspection du travail“, was diese jeglicher Kontrollmöglichkeiten beraube.

Daraus ergebe sich ein weiteres Problem: Gibt es keinen POT, habe der Arbeitnehmer keine Ansprüche auf die vorher aufgezählten Gegenleistungen.
Selbst bei bestehenden Kollektivverträgen, bei denen jedoch die Arbeitszeit nicht genau geregelt sei, sei es jetzt möglich, „par décision du mufti“, die Arbeitszeiten je nach Bedarf des Arbeitgebers zu regeln, so Urbany.