Sonntag14. Dezember 2025

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Geflügel muss im Stall bleiben

Geflügel muss im Stall bleiben
(Ingo Wagner/ dpa)

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Auch die Halter von Geflügelanlagen in Luxemburg sind verpflichtet, ihre Tiere im Stall zu halten, nachdem in mehreren EU-Mitgliedstaaten Fälle der Vogelgrippe H5N8 gemeldet wurden.

In mehreren EU-Mitgliedstaaten wurden in den letzten Tagen Fälle der Vogelgrippe H5N8 entdeckt. (Link)

Zum Schutz der Tiere werden nun auch die Halter von Geflügelanlagen in Luxemburg dazu verpflichtet, ihre Tiere (mit Ausnahme von Straußen) einzustallen.

Auch Hobbytierhalter betroffen

Auch Hobbytierhaltern wird geraten, ihre Tiere im Stall zu halten. So soll das Risiko einer Kontaminierung durch Kontakt mit infizierten Wildvögeln verringert werden.

Außerdem erläutert das Landwirtschaftsministerium, dass es verboten sei, Geflügel und Hausvögel im Freien zu füttern und zu tränken. Auch diese Maßnahme soll die Kontamination durch Futtermittel und Wasser mit dem Virus verhindern.

Tote Vögel melden

Bisher ist das Virus in Luxemburg noch nicht nachgewiesen worden. Das Landwirtschaftsministerium fordert die Bevölkerung auf, jeden abnormalen Tod von Geflügel oder Vögeln an die Veterinärverwaltung zu melden (Tel.: 24 78 25 39, E-Mail: [email protected])

Für den Menschen bestehe kein Risiko einer Infektion durch den Verzehr von kontaminierten Eiern oder Geflügelfleisch, so das Landwirtschaftsministerium.