Den Angeklagten Dougan S., Anouar B., Simon S. und Cihan G. wird vorgeworfen, am 3. April 2013 vermummt und mit Schnellfeuerwaffen die G4S-Zentrale in Gasperich überfallen zu haben. Purer Zufall, dass niemand bei dieser Guerilla-Aktion verletzt wurde.
Während die Verteidigung stets davon ausging, dass die Ermittler sowohl in Luxemburg wie auch in Belgien eine persönliche Affäre aus diesem Fall machten, weil sie sich mit diesem Überfall vorgeführt fühlten, war die Beweislage mit angezweifelten DNS-Spuren äußerst dünn und das Auffinden der drei einzigen Hülsen, die indirekt mit den Tätern in Verbindung gebracht werden konnten, mehr als umstritten.
Auch wenn sich der öffentliche Ankläger der ersten Instanz redlich bemüht hatte und von einem schlüssigen Indizienbündel sprach, fiel die Motivierung des Urteils doch etwas seicht aus, so dass man gespannt sein darf, was die Berufungsrichter daraus machen. Am Freitag bestätigte die DNS-Gutachterin ihre Schlussfolgerungen aus erster Instanz, die den drei Verurteilten die Spuren zuordnen.
Der Prozess wird am kommenden Dienstag (22. November) fortgesetzt.
Zu Demaart
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