Donnerstag22. Januar 2026

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Straferlass für Sexualstraftäter

Straferlass für Sexualstraftäter
(Burhan Ozbilici)

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Die UNO ist besorgt über den türkischen Gesetzentwurf zum Straferlass für Sexualstraftäter. Die Täter sollen bei einer Heirat ihrer Opfer rückwirkend straffrei ausgehen.

Die Vereinten Nationen sind zutiefst besorgt über einen von der türkischen Regierung vorgelegten Gesetzentwurf, der in Einzelfällen einen Straferlass nach sexueller Gewalt gegen Minderjährige vorsieht. «Diese schändlichen Formen der Gewalt gegen Kinder sind Verbrechen, die als solche und in jedem Fall bestraft werden sollten», erklärte der Sprecher des UN-Kinderhilfswerks Unicef, Christophe Boulierac, am Samstag in Genf. Der Gesetzentwurf bedeute «eine Art Amnestie» für jene, die sich des Missbrauchs von Kindern schuldig gemacht hätten, fügte er hinzu. Die Interessen des Kindes müssten aber Vorrang haben.

Das türkische Parlament hatte am Donnerstagabend in erster Lesung den Entwurf gebilligt, wonach die Verurteilung wegen sexueller Übergriffe gegen Minderjährige aufgehoben werden kann, wenn der Täter sein Opfer heiratet. Die Bedingung lautet, dass die Tat ohne «Gewalt, Drohung oder jegliche andere Form von Zwang» erfolgt sein muss.

Zweite Lesung

Damit das Gesetz in Kraft treten kann, müssen die Abgeordneten der Vorlage in den kommenden Tagen noch in zweiter Lesung zustimmen. Das geplante Gesetz soll einmalig und rückwirkend für Taten gelten, die vor dem 11. November 2016 verübt wurden.

Nach massiver Kritik der Opposition und von Amnesty International hatte Justizminister Bekir Bozdag der Opposition «absichtliche Verdrehung» der Tatsachen vorgeworfen. Bei den Tätern handele es sich nicht um Vergewaltiger, und bei dem Gesetz gehe es vielmehr um den «Schutz von Kindern». Ehen mit Minderjährigen seien leider eine «Realität». Wenn daraus ein Kind hervorgehe, informiere der Arzt den Staatsanwalt, der Mann lande im Gefängnis und seine Familie gerate in Schwierigkeiten. Derzeit gebe es etwa 3000 solche Familien. Das Mindestalter für legales Heiraten liegt in der Türkei bei 17 Jahren – mit Zustimmung der Eltern. Besonders im Osten des Landes wird dieses Alter bei Mädchen noch immer häufig unterschritten. In einigen besonderen Ausnahmefällen dürfen Mädchen mit richterlicher Genehmigung auch mit 16 Jahren heiraten.