Am Montag hat Innenminister Dan Kersch einen Benelux-Beschluss zum grenzüberschreitenden Transport in der Ambulanz, im SAMU oder SMUR sowie im Bereich des Organtransports zwischen Belgien und Luxemburg unterschrieben.
Bereits am 12. Juli 2012 wurde ein erstes Reglement zwischen Luxemburg und Belgien verabschiedet, bei dem es um die Handhabung von medizinischen Notfällen geht. Bei der Unterzeichnung wurde der gesetzliche und praktische Rahmen dieser Zusammenarbeit beider Benelux-Länder vervollständigt.
Mit Blaulicht über die Grenze
In Zukunft ist es also möglich, dass luxemburgische Krankenwagen oder der SAMU in Notfällen auch mit Warnlicht und Sirene durch Belgien fahren dürfen, um Zeit zu sparen. Das Gleiche gilt für den belgischen SMUR („Service mobile d’urgence“). Außerdem können in der luxemburgischen zentralen Notfalldienstelle bzw. der belgischen ggf. belgische oder luxemburgische Notfallhilfsdienste angefordert und zu einem Ort geschickt werden. In manchen Fällen ist dies von Vorteil, weil verschiedene grenznahe Orte besser von Belgien oder von Luxemburg aus zu erreichen sind.
Bislang gab es noch Probleme in solchen Fällen. In Belgien ist für das Fahren der Krankenwagen ein C-Führerschein („permis poids-lourds“) notwendig. In Luxemburg reicht ein „normaler“ B-Führerschein. Die Rettungswagenfahrer in Luxemburg besitzen nicht immer den in Belgien erforderlichen Führerschein der Klasse C. Folglich durften sie dort nicht fahren. Dank dem Beschluss ändert sich das demnächst.
Schnellerer Organ-Transport
Ein anderer wichtiger Punkt ist die Zusammenarbeit in der Transplantationsstiftung „Eurotransplant“. Damit die benötigten Organe schnell den Patienten erreichen, dürfen Organtransporte die luxemburgisch-belgische Grenze überqueren und mit Warnlicht und Sirene weiterfahren. So wird gesichert, dass die lebensnotwendigen Transplantationen so schnell wie möglich durchgeführt werden können.
Dr. Claude Braun, Präsident von „Luxembourg Transplant“, erklärt, dass das Volumen der Organtransporte nicht besonders hoch sei. „Angesichts des großen Mangels zählt aber jedes Organ“, betonte Braun.
Die Vereinbarung wird voraussichtlich am 14. Dezember im „Bulletin de l’Union Benelux“ publiziert und tritt dann automatisch in Kraft.
Sie müssen angemeldet sein um kommentieren zu können