Die «Bauchlandung» eines Luxair-Flugzeuges beim Start auf dem Flughafen Saarbrücken im September 2015 geht auf einen schweren Fehler der Co-Pilotin zurück. Die damals 27-Jährige habe das Fahrwerk der zweimotorigen Propellermaschine bereits eingezogen, als die hinteren Räder noch auf dem Boden gewesen seien, heißt es im Untersuchungsbericht der Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung (BFU) in Braunschweig. Zuvor hatte der Südwestrundfunk über den Abschlussbericht berichtet.
Die Maschine konnte somit nicht abheben: Zunächst war das Heck und dann der Bug auf die Startbahn geschlagen. Die Maschine rutschte rund 800 Meter über die Piste, bis sie zum Stillstand kam. Die 20 Insassen überstanden das Unglück unverletzt.
Das Flugzeug war am 30. September zunächst von Luxemburg nach Hamburg und dann von Hamburg nach Luxemburg – mit jeweils einem kurzen Zwischenstopp in Saarbrücken – unterwegs gewesen. Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass bei der Co-Pilotin «im Startverlauf des vierten Starts innerhalb von weniger als vier Stunden eine verminderte Aufmerksamkeit» vorlag, steht im BFU-Bericht.
Unfall kann künftig nicht mehr vorkommen
Die Co-Pilotin habe sich im Nachhinein nicht erklären können, warum sie so früh den Hebel für ein Einfahren des Fahrwerks umgelegt habe. Eigentlich hätte sie auf die Anweisung des Piloten warten müssen. Normalerweise wird das Fahrwerk erst eingefahren, wenn das Flugzeug bereits abgehoben hat und sich im Steigflug befindet.
Künftig wird so ein Unfall mit diesem Flugzeugtyp nicht mehr vorkommen können: Der Hersteller des Flugzeuges hat nach Angaben der BFU veranlasst, dass das Fahrwerk erst eingezogen werden kann, wenn keines der Räder mehr Bodenkontakt hat.
Die Staatsanwaltschaft in Saarbrücken ermittelt gegen die Co-Pilotin wegen fahrlässiger Gefährdung des Luftverkehrs. Auf den Abschlussbericht der BFU habe man gewartet, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. Nach früheren Angaben von Luxair wird die junge Frau nicht mehr als Pilotin eingesetzt.
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