Das Gericht der Europäischen Union wies am Mittwoch die Klage des Panini-Rivalen Topps Europe aus Großbritannien ab. Die Briten hatten in Luxemburg beanstandet, dass die EU-Kommission die 2011 eingereichte Beschwerde gegen Panini sowie die Fußballverbände FIFA, UEFA und mehrere nationale Organisationen nicht weiter verfolgt hat.
Topps hatte sich bei der Brüsseler Behörde beschwert, dass die Verbände und Panini bei der Vergabe und Nutzung von Lizenzen für Welt- und Europameisterschaften gegen EU-Wettbewerbsrecht verstoßen haben sollen. Die Kommission wies die Beschwerde 2014 zurück und begründete dies mit einem unverhältnismäßigen Aufwand und einer geringen Wahrscheinlichkeit, dass ein Verstoß nachzuweisen sei.
Das Gericht, das zum Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) gehört, schlug sich mit seinem Urteil auf die Seite der Kommission. Ältere Fußball-Sammelalben von Panini werden im Internet zum Teil für mehrere Hundert Euro angeboten.
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