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2,2 Prozent mehr Gehalt

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Die Arbeitnehmer in den Südgemeinden bekommen rückwirkend zum Januar 2015 insgesamt 2,2 Prozent mehr Gehalt. Das ist nur eine von vielen Verbesserungen im neuen Kollektivvertrag.

Die Arbeitnehmer von insgesamt 18 Südgemeinden bekommen einen neuen Kollektivvertrag. Die Vertreter der Gemeindeverwaltungen haben ihn am Montagmorgen zusammen mit Vertretern des OGBL und des LCGB unterzeichnet.

Der neue Kollektivvertrag sieht unter anderem eine Erhöhung des Punktwertes um 2,2 Prozent rückwirkend zum 1. Januar 2015 vor. Außerdem erhalten die rund 2.000 Arbeitnehmer der Gemeinden eine einmalige Jahresprämie von 0,9 Prozent.

Die freigestellten Stunden für Arztbesuche werden auf 20 Stunden pro Jahr erhöht, und es wird ein Sozialurlaub von 8 Stunden monatlich eingeführt. Außerdem sieht der neue Kollektivvertrag punktuelle Anpassungen an das bestehende Arbeitsrecht vor sowie eine Verbesserung der Bestimmungen hinsichtlich des «reclassement professionnel interne».

2,2 Prozent mehr Gehalt

Des Weiteren soll der Sozialdialog in den Südgemeinden gestärkt werden sowie sexuelle Belästigung und Mobbing am Arbeitsplatz konsequent bekämpft werden. Der frisch unterschriebene Kollektivvertrag enthält zudem konkrete Bestimmungen hinsichtlich der Anträge auf bezahlten Urlaub sowie eine Vereinfachung der Bestimmungen bei der Beförderung zum Hilfshandwerker.

Darüber hinaus wird ein monatlicher Gehaltszuschlag für die Aufgabe des «Tuteur» und «Instructeur» eingeführt. Außerdem erhalten unter anderem Ersatzpförtner und Abteilungsleiter der Südgemeinden 8 zusätzliche Lohnpunkte.

Die Sozialpartner haben eine paritätische Arbeitsgruppe geschaffen, welche die Laufbahnen der Arbeitnehmer neu ausgestalten soll. Die Arbeitsgruppe soll ihre Arbeiten bis Ende Juni dieses Jahres abschließen. Sie hat zum Ziel, einige Teile des neuen Gehaltsabkommens umzusetzen.

Mobbing soll konsequent bekämpft werden

Dazu gehört unter anderem die Erhöhung der Essenszulage, eine allgemeine Stärkung der Kaufkraft und die Einführung einer geregelten Einstiegsprozedur für neue Arbeitnehmer.

Der neue Kollektivvertrag, der rückwirkend zum 1. Januar 2017 in Kraft tritt und eine Laufzeit bis Ende 2018 hat, gilt in den 18 Südgemeinden Bettemburg, Differdingen, Dippach, Düdelingen, Esch/Alzette, Garnich, Hobscheid, Käerjeng, Kayl, Koerich, Monnerich, Petingen, Reckingen/Mess, Roeser, Rümelingen, Sanem, Schifflingen und Steinfort.

Verhandlungsführer für die Gemeinden war die Escher Bürgermeisterin Vera Spautz. Für den OGBL saß Christian Sikorski, für den LCGB Céline Conter mit am Verhandlungstisch.