Der OGBL-SBA und die Arbeitgeber des Finanzsektors befinden sich derzeit definitiv nicht auf Schmusekurs. Auf einer Pressekonferenz diese Woche waren – u.a. für diesen Sektor – missbräuchliche Praktiken in punkto Kündigungsschutz und Sozialpläne angeprangert worden (Link).
Nun beklagt sich die OGBL-Abteilung in einer Pressemitteilung über sog. «Interpretationsdivergenzen» in punkto «chèque-repas». Wegen der praktischen Umsetzung habe man auch bereits einen Brief an Finanzminister Pierre Gramegna gesandt.
Eine Empfehlung
Im Rahmen verschiedener Nachbesserungen bei der Steuerreform war im April 2016 ebenfalls angekündigt worden, dass als Steuerentlastung bei den Essensgutscheinen der Maximalbetrag, bis zu dem eine Steuerbefreiung gilt, von 8,40 auf 10,80 Euro angehoben wird. «En concertation avec les partenaires sociaux», d.h. Arbeitgeber- und Arbeitnehmer-Verbänden, wie auch heute noch auf reforme-fiscale.public.lu nachzulesen ist.
Der OGBL-SBA schreibt nun, dass aber „gleich nach der Veröffentlichung des entsprechenden großherzoglichen Reglements (am 27. Dezember 2016, Anm.d.Red.), das diese Erhöhung umsetzte, die Arbeitgeber-Verantwortlichen des Finanzsektors eine Empfehlung an ihre Mitglieder verfasst haben, diese Erhöhung nicht umzusetzen.“
Dies sei inakzeptabel, umso mehr angesichts der „exzellenten Resultate“ im Sektor, so die Pressemitteilung weiter. Der OGBL-SBA bedauert, dass „einmal mehr die Arbeitgeber im Finanzsektor den Arbeitnehmern Austeritätsmaßnahmen auferlegen, die dem Grundgedanken der Steuerreform diametral entgegen gesetzt sind.“
Zu Demaart
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