Seit Mitte Januar läuft dieser Prozess nun. Ende Oktober 2015 gelang es der Polizei einen der größten Drogenringe des Landes zu zerschlagen. In dem Haus in Wasserbillig wurden insgesamt 24,8 Kilo an Drogen gefunden.
Nach insgesamt elf Gerichtsverhandlungen war es am Dienstag am Strafantrag der Vertreterin der Staatsanwaltschaft. Sie betonte, dass die drei Hauptbeschuldigten von dem Drogenhandel wussten. Ihr Hauptquartier soll sich in Wasserbillig befunden haben. Hier sollen sie die Drogen verpackt haben, um sie anschließend unter den Mann zu bringen. Unter anderem die Nice-Bar in der rue de Strasbourg im hauptstädtischen Bahnhofsviertel soll eine Anlaufstelle der Dealer gewesen sein. Einer der Hauptangeklagten erklärte, er habe in Wasserbillig niemanden damit beauftragt, Drogen zu verkaufen.
Nur in der Hauptstadt habe er Bekannte gehabt, die Drogen verkauft hätten. Diese stritten aber alle Vorwürfe ab. Auch sollen die Hauptbeschuldigten in diesem Haus den einzelnen Dealern eine Schlafgelegenheit angeboten haben. Sie sollen pro Übernachtung 20 Euro gezahlt haben. Die Staatsanwaltschaft betonte: „Die Hauptangeklagten reagierten ganz nach dem Motto: ‚Wer sich nicht an die Abmachungen hält, muss das Haus verlassen’. Deswegen ist es klar, dass die drei wussten was hier vor sich gehe“.
Behinderung der Ermittlungen
Außerdem hätten die drei eindeutig die Arbeit der Ermittler verhindern wollen. Der Eigentümer des Hauses und einer von den drei Hauptangeklagten hätte, so die Staatsanwaltschaft, die gesamte Bande geleitet. „Er wurde bereits im Jahr 2010 wegen Drogenhandels verurteilt. Damals konnte ihm der Kontakt mit den Drogen nachgewiesen werden. In dieser Affäre hat er sich aber cleverer angelegt. Er war nie in Kontakt mit den Drogen. Das Geschäftsmodel war ausgeklügelt“, so die Vertreterin der Staatsanwaltschaft. Auch hätte der Eigentümer des Hauses in Wasserbillig die anderen unter Druck gesetzt um ihn nicht zu verraten. Die Staatsanwaltschaft erklärte, dass die anderen 18 Dealer zwar keine Unmengen an Geld mit dem Drogenhandel verdient hätten.
Allerdings würden die zahlreichen Überweisungen ins Ausland beweisen, dass sie mit Drogen gehandelt haben. „Hätten die Dealer nicht in Luxemburg gedealt, wären sie in einer anderen Stadt unter einer anderen Identität aktiv gewesen“, so die Vertreterin der Staatsanwaltschaft. Sie betont, dass die gesamte Bande eindeutig eine kriminelle Vereinigung war. Bei Drogenhandel würde den Angeklagten eine Haftstrafe von bis zu fünf Jahren drohen. Kann eine kriminelle Vereinigung nachgewiesen werden, droht ihnen bis zu 20 Jahren Gefängnis.
Gefordert wurden Haftstrafen zwischen sechs und 18 Jahren sowie eine Geldstrafe gegen alle Beschuldigten. Am Mittwoch haben die Verteidiger das Recht auf den Strafantrag zu reagieren. Dann wird ebenfalls das Datum des Urteilsspruchs bekannt gegeben.
Zu Demaart
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