Winter ist Grippe- und Erkältungszeit. Auch hinter dem Lenkrad kann ein grippaler Infekt ein Risiko sein, selbst wenn keine Medikamente eingenommen wurden, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen könnten, warnen Verkehrssicherheitsexperten.
Denn ein Grippekranker fährt Auto wie ein Angetrunkener, fanden Ärzte der Deutschen Lungenstiftung (DLS) heraus. Nach ihren Untersuchungen mindert die Krankheit das Konzentrationsvermögen und die Reaktionszeit eines Autofahrers um etwa elf Prozent. Das entspricht einem Blutalkoholwert von 0,5 bis 0,65 Promille. Entsprechend steigt das Unfallrisiko.
Vorsicht vor Medikamenten
Nicht besser, sondern vielfach noch schlechter, wird das
Fahrvermögen von Erkälteten oder an Grippe Erkrankten durch die Einnahme von Medikamenten. Auch Mittel, die nicht
verschreibungspflichtig sind, können die Fahrtüchtigkeit erheblich einschränken. Allein schon die in vielen
solcher Mittel enthaltenen stimulierenden Wirkstoffe können dem Fahrer suggerieren, er wäre fit für den Straßenverkehr. In Wirklichkeit ist er jedoch schlapp und krank und gehört eigentlich ins Bett statt ans Lenkrad.
Fachleute betonen in dem Zusammenhang, dass Medikamente, auf deren Beipackzetteln nicht auf eine Einschränkung der Fahrtüchtigkeit hingewiesen wird, bei einem kranken Fahrer dennoch genau dies bewirken können. Deshalb raten sie nachdrücklich dazu, bei Erkältung oder Grippe besser das Auto so lange stehenzulassen, bis der Körper wieder seine normale Leistungsfähigkeit erreicht hat. „Finger weg vom Steuer“ gilt
selbstverständlich erst recht bei Fieber sowie den in der Regel verschreibungspflichtigen Medikamenten, zu deren Risiken und Nebenwirkungen Einflüsse auf das zentrale Nervensystem oder das Herz-Kreislauf-System gehören können.
Finger weg vom Auto
Grundsätzlich gilt deshalb: Bei Anzeichen einer beeinträchtigten Fahrtüchtigkeit, sei es durch Müdigkeit oder allgemeine Schlappheit, bei auftretender Benommenheit oder Schwindel, aber auch bei Koordinationsproblemen und anderen Einschränkungen, sollte man aufs Autofahren verzichten – im Interesse der eigenen Sicherheit sowie der anderer.
Zwar ist es vom Gesetz her in Deutschland nicht per se verboten, nach der Einnahme von Medikamenten ein Fahrzeug zu führen. Doch jeder Fahrer ist verpflichtet, vor Fahrtantritt selbst seine Fahrtauglichkeit kritisch zu beurteilen. Wer hier fahrlässig handelt, muss gegebenenfalls mit erheblichen rechtlichen Konsequenzen rechnen. Denn wenn ein nicht fahrtüchtiger Fahrer, möglicherweise unter Medikamenteneinfluss, einen Unfall
verursacht, kann ihn dies seinen Versicherungsschutz und seinen Führerschein sowie eine Geldstrafe kosten. (ampnet/jri)
Sie müssen angemeldet sein um kommentieren zu können