Das geht aus einer Antwort von Innenminister Dan Kersch auf eine Anfrage der beiden DP-Abgeordneten Claude Lamberty und Max Hahn hervor. Beide hatten wissen wollen, ob es Unterschiede bei den Zahlen gebe, die von den Gemeinden angegeben worden sind und die, über die das Ministerium verfügt.
Zahl der Ratsmitglieder:
7 bis 999 Einwohner
9 bei 1.000-2.999
11 bei 3.000-5.999
13 bei 6.000 – 9.999
15 bei 10.000 – 14.999
17 bei 15.000 – 19.999
19 ab 20.000Im Schöffenrat:
Ein Bürgermeister und
2 Schöffen bis 10.000 Einwohner
3 Schöffen bei 10.000 .- 20.000
4 Schöffen ab 20.000
6 Schöffen für die Stadt Luxemburg
Hintergrund der Frage ist ein doppelter. Zum einem sieht das Gesetz vor, dass die Zahl der Gemeinderatsmitglieder auf Grund der Zahlen der letzten Volkserhebung festgelegt werden, die alle zehn Jahre erfolgt. Wenn diese zum Zeitpunkt der Wahlen jedoch älter als 5 Jahre ist, werden die reellen Einwohnerzahlen der Gemeinde am 31. Dezember des Vorwahljahres als Berechnungsgrundlage genommen.
Neue Register
Da die letzte Volkserhebung im Februar 2011 stattfand, trifft diese Klausel für die Wahlen im Oktober zu. Es gelten also im Prinzip die reellen Einwohnerzahlen der Gemeinden vom 31. Dezember 2016. Doch im Endeffekt sind es die Daten vom 1. April 2016.
Denn es kommt zweitens hinzu, dass am 1. Juli 2013 das Nationale Register für Physische Personen („Registre National des Personnes Physiques“ )- RNPP eingeführt wurde. In dieses RNPP-Register wurden alle Daten des vorherigen, staatlichen generellen Personenregisters(Répertoire Nationale des personnes –RNPI) übernommen.
In diesem Zusammenhang war geplant, ein Jahr später, am 1. Juli 2014, auch das Kommunale Register für Physische Personen einzuführen („Registres communaux des personnes physiques“ )- RCPP. Hier sollten Angaben zu Personen gesammelt werden, die vorher in den verschiedenen Gemeinden aufgeführt wurden.
Unklarheiten
Weil es jedoch Unklarheiten im Gesetz gab, wurde die Einführung der kommunalen Register RCPP auf den 1. April 2016 verschoben. Bis zu diesem Datum, dem 1. April 2016, wurden die Daten auf nationaler und auf kommunaler Ebene unabhängig voneinander schriftlich festgehalten.
Weil die Daten nicht aufeinander abgestimmt wurden, kam es zu Differenzen. Dies umso mehr, als die Anmeldepraxis über Gemeindereglemente festgelegt wurde, die von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein konnten.
Man spricht hierbei von sogenannten informativen und exakten Adressen. Informative Adressen sind solche, die am 1. Juli 2013 aus dem früheren nationalen Register in das neue RNPP übernommen, jedoch noch nicht auf den letzten Stand gebracht wurden. Exakte Adressen demnach solche, die nach dem 1. Juli 2013 überprüft wurden.
46.000 Adressen
Hierdurch ergab sich ein Unterschied zwischen dem nationalen und den kommunalen Registern, der sich Ende 2015 auf 46.000 Adressen belief. Am 1. Februar dieses Jahres waren es immerhin noch 4.780 Adressen, wobei es in einer Gemeinde alleine, die nicht genannt wird, 1.714 solche informativen Adressen gab.
In Kürze hofft man, die Differenz auf ein Minimum reduziert zu haben. So lange gilt, dass alle in den Gemeinden eingetragenen Personen bei der Berechnung der Bevölkerungszahl mit einbezogen werden.
Fusionen
Anzumerken bleibt, dass es bei der Zahl der Gemeinderatsmitglieder für Fusionsgemeinden Übergangsregelungen gibt. Und dass die Fusionsgemeinde Clerf (Clerf, Heinerscheid, Munshausen) diese Ausnahmezeit freiwillig verkürzt hat und dort bei den Gemeinderatswahlen im Oktober die normalen Regeln gelten (siehe nebenstehend).
Durch die Fusionen kommt es bei den kleinen Gemeinden auch zu einer neuen Rangordnung.
Größten und Kleinsten
Die 10 größten Gemeinden: 1) Luxemburg 114.107 Einwohner, 2) Esch/Alzette 34.357, 3) Differdingen 25.375, 4) Düdelingen 20.450, 5) Petingen 18.209, 6) Sanem 16.116, 7) Hesperingen 14.945, 8) Bettemburg 10.730, 9) Schifflingen 10.366, 10)Bascharrage 10. 232
Die 10 kleinsten Gemeinden der 105 Gemeinden insgesamt: 96) Boulaide 1.218, 97) Fischbach 1.192, 98) Reisdorf 1.1.89, 99) Kiischpelt 1.151, 100) Putscheid 1.120, 101) Waldbredimus 1.033, 102) Grosbous 1.025, 103) Wahl 960, 104) Septfontaines 812, 105) Saeul 752.
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