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Richtung 22 geht in Berufung

Richtung 22 geht in Berufung
(Richtung 22)

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Im sogenannten Kreideprozess geht das Künstlerkollektiv Richtung 22 gegen das Urteil des Gerichts in Berufung. Dies kündigte Richtung 22 am Freitag auf ihrer Facebook-Seite an.

Am 23. Januar waren die vier Beschuldigten am Polizeigericht der Stadt Luxemburg zu einer Geldstrafe von 200 Euro verurteilt worden, weil sie am Vorabend des Nationalfeiertags 2015 die Stufen vor der Philharmonie mit Kreide bemalt hatten.

In seinem Urteil hatte das Gericht die Beschuldigten vom Vorwurf der Sachbeschädigung freigesprochen. Stattdessen sei man wegen etwas ähnlichem wie „Werfen mit Dreck“ verurteilt worden. Dadurch versuche die Justiz, Kunst zu verharmlosen und die Sprengkraft von Kunst zu verschleiern, meint das Künstlerkollektiv,
Suggeriert das Gericht damit, dass die Nation keine Sache, sondern identitäres Geflunkere ist?, fragt sich Richtung 22 auf Facebook.

Dagegen wolle man Einspruch erheben. Mithilfe von Spenden habe man in den vergangenen Wochen «Kreide-Terrorismusfinanzierung» betrieben, um das für den Berufungsprozess notwendige Geld zu sammeln.