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Es bleibt bei 66 Jahren Haft

Es bleibt bei 66 Jahren Haft
(François Aussems)

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Im Berufungsprozess um den G4S-Überfall aus dem Jahr 2013 wurde das Urteil aus erster Instanz vom Gericht bestätigt.

Am Dienstag fiel das Urteil im Berufungsprozess gegen Dogan S., Anouar B. und Cihan G., die in erster Instanz zu jeweils 22 Jahren Haft verurteilt worden waren. Simon S. war freigesprochen worden. Ihnen wird vorgeworfen, am 3. April 2013 vermummt und mit automatischen Schnellfeuerwaffen die G4S-Zentrale in Gasperich überfallen zu haben.

Während die Verteidigung stets davon ausging, dass die Ermittler eine persönliche Affäre daraus machten, weil sie sich mit diesem Überfall vorgeführt fühlten, war die Beweislage angesichts angezweifelter DNS-Spuren ziemlich dünn. Die drei einzigen Hülsen, die indirekt mit den Tätern in Verbindung gebracht werden konnten, waren mehr als umstritten.

Mildes Urteil

Auch wenn der öffentliche Ankläger der ersten Instanz sich redlich bemüht und von einer schlüssigen Indizienkette gesprochen hatte, fiel das Urteil doch etwas mild aus, so dass man gespannt sein durfte, was die Berufungsrichter daraus machen würden. In zweiter Instanz hatte die Gutachterin die DNS-Spuren bestätigt, die den drei Verurteilten zuzuordnen sind.

Die Plädoyers der Verteidigung gingen alle in Richtung „in dubio pro reo“, also im Zweifelsfall für die Angeklagten. Einer der Verteidiger besaß die Chuzpe, von einer schrecklichen Affäre zu sprechen, bei der die physische Integrität von Polizisten bedroht war und die nicht durch zweifelhafte Beweise entschieden werden sollte.

Gang in die Kassation

Der Vertreter der Generalstaatsanwaltschaft, Serge Wagner, hatte die vorgebrachten Alibis zerpflückt, die weit weniger aussagekräftig seien als das Indizienbündel, das der öffentliche Ankläger in erster Instanz angeführt hatte. Er forderte die Bestätigung des Urteils aus erster Instanz, die gestern auch gesprochen wurde.

Dogan S., Anouar B. und Cihan G. wurden auch in zweiter Instanz zu jeweils 22 Jahren Haft verurteilt. Simon S. wurde freigesprochen. Einige der Verteidiger kündigten bereits den Gang zur Kassation an, die keine Befugnis zu einer eigenen, also abweichenden Sachentscheidung hat.