Dienstag16. Dezember 2025

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Kein grünes Licht für die Kirchenfabrik

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Zu einer Spaltung bei der CSV im Gemeinderat kam es in Sachen Rechtsstreit Kirchenfabrik/Syfel gegen Bistum und Innenminister Dan Kersch. Mit großer Mehrheit von LSAP, DP, „déi greng“ sowie einer Stimme der CSV wurde der diesbezügliche Antrag des „Conseil des marguilliers“ der Diekircher Kirchenfabik verworfen.

Nur CSV-Rätin Françoise Kerger-Faber unterstützte den Antrag, derweil ihr Fraktionskollege Jacques Dahm sich der Position des LSAP- Schöffenrats anschloss. Rat Paul Bonert (CSV) enthielt sich seiner Stimme. Kerger ist ebenfalls Mitglied der Kirchenfabrik.

Die Diekircher Kirchenfabrik möchte wie andere ihrer Art im Land gemeinsam mit dem Syfel („Syndicat des fabriques d’église“) gegen die getroffene Vereinbarung zwischen Innenminister und Bistum vor Gericht ziehen. Die Vereinbarung sieht unter anderem die Schaffung eines gemeinsamen Fonds für die Kirchengüter vor.

Wie LSAP-Bürgermeister Claude Haagen erläuterte, sei der Antrag des „Conseil des marguilliers“ für den Gang vor Gericht unklar. Es sei im Schriftstück nicht ersichtlich, wem die Zustimmung für den Rechtsstreit gegeben werden soll – dem Kirchenfabrik-Syndikat Syfel oder der Diekircher Kirchenfabrik? Über das Syfel habe jedoch der Gemeinderat von Diekirch nicht zu befinden. Zudem gehe der Antrag sehr weit in seinem Anliegen. Sogar bis vor den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof möchten die Antragsteller gehen.

Antrag unterschrieben

Verwundert zeigte sich der Bürgermeister ebenfalls darüber, dass nur drei Mitglieder des „Conseil des marguilliers“ den Antrag unterschrieben haben. Der „Conseil“ setze sich jedoch aus vier Mitgliedern zusammen. Der Dechant habe seine Unterschrift nicht gegeben. Auch wenn laut dem Dekret mit nur drei Unterschriften Genüge getan wäre, sei dies dennoch seltsam. Die Kirchenfabrik setze sich überdies auch aus mehr Mitgliedern als nur dem „Conseil des marguilliers“ zusammen. Dort sei unter anderem auch er, der Bürgermeister, Mitglied, betonte Haagen.

Laut Artikel 77 des Dekrets von 1809 muss darüber befunden werden, ob die Kirchenfabrik in einen Rechtsstreit treten darf. Die Genehmigung kann einerseits der Bischof, der Innenminister oder wie gesagt der Gemeinderat erteilen. Es handelt sich bei dem Dekret jedoch um ein altes Schriftstück, in dem die Rede von „Préfet“ und „Conseils de préfecture“ geht. Beim „Préfet“ ist wohl der Innenminister gemeint, da es auch keine Distrikskommissare mehr gibt, deutet Haagen die betreffende Passage im Dokument. Der Minister werde jedoch wohl kaum die Genehmigung erteilen, gegen sich selbst rechtlich vorzugehen. Dasselbe Argument gelte für das Bistum. So bliebe eben nur noch der Gemeinderat übrig, schlussfolgerte Claude Haagen.