Am Donnerstag wurde Marco G. vor dem Diekircher Tribunal verurteilt. Er musste sich wegen fahrlässiger Tötung bei einem schweren Verkehrsunfall am 3. August 2011 auf der ominösen „Dräibunn“ (N7) in Höhe des Hotels Leweck in Lipperscheid verantworten. Marco G. wurde zu einem Jahr Haft auf Bewährung, einem Fahrverbot von drei Jahren, wovon zwei mit Bewährung, und zu 3.000 Euro Bußgeld sowie 8.385 Euro Prozedurkosten verurteilt. Außerdem muss er insgesamt 179.282 Euro Schadenersatz aufbringen.
Dem Unfallverursacher wurde vorgeworfen, mit mindestens 135 km/h bei einem waghalsigen Überholmanöver auf die Gegenfahrbahn geraten zu sein und dort ein anderes Fahrzeug, das aus Richtung Norden kam, frontal erfasst zu haben. In dem Wagen verlor ein damals 24-Jähriger das Leben.
Die Nebenkläger hatten insgesamt 270.000 Euro moralischen und 19.282,02 Euro materiellen Schadensersatz gefordert. Der öffentliche Ankläger hatte sich in seinem Strafantrag für neun Monate Haft mit eventueller Bewährung und ein angepasstes Fahrverbot von 36 Monaten eingesetzt.
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