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Vergewaltigung, Körperverletzung und Geiselnahme

Vergewaltigung, Körperverletzung und Geiselnahme
(Hmontaigu)

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Wohltäter oder Stalker? Genau das versucht man vor Gericht in Luxemburg-Stadt derzeit rauszufinden. Dem Beschuldigten drohen 18 Monate Haft.

Am Donnerstag musste sich der heute 39-jährige David F. für die Tatbestände Sittlichkeitsvergehen, Vergewaltigung, Körperverletzung und Geiselnahme vor Gericht verantworten. Eine konfliktbeladene Beziehung zwischen Mann und Frau stand Pate bei dieser Affäre, die laut Aussagen der Frau vor den Ermittlern darauf aufbaute, dass der Mann ihr Drogen beschaffte und auch mit Geld unterhielt.

Neben zahlreichen Aggressionen habe er sie auch vergewaltigt, dies sogar fünfmal an einem Tag. Es war ein permanenter Krieg. Auf die Frage der Ermittler, warum sie ihn nicht verließ, gab die Frau an, er habe sie gestalkt (Verfolgung aus verschmähter Liebe).

Das Opfer sagte im Zeugenstand aus, sie habe den Mann auf der Straße kennengelernt, als sie sich prostituierte. Sie hätten sich auf einen Preis für den Beischlaf geeinigt, seien danach aber nur einen trinken gegangen. Er habe sie nach Hause gebracht und dann von der Kenntnis ihrer Adresse und ihrer Handynummer profitiert, um sie weiter zu bedrängen. Er habe sie regelrecht verfolgt und ihr bis zu 200 Euro gegeben, um mit ihm zusammen zu sein.

Als sie Probleme zu Hause bekam, habe sie ihn auch in seiner Wohnung besucht, um ein Dach über dem Kopf zu haben. Entgegen ihren Aussagen bei den Ermittlern, habe sie mit ihm geschlafen, ohne dass er sie vergewaltigt hat.

Vergewaltigungsvorwurf zurückgezogen

Als einziger Tatbestand blieb also ein heftiger Streit, als er sie beim Besuch eines Drogendealers nicht aus dem Wagen lassen wollte und sie an den Haaren gezogen hatte. Er habe sie nie richtig geschlagen, aber mehrere Male umgestoßen. Wenn er ihr viel Geld gab, habe sie ihn auch schon mal gefragt, ob er Lust auf Sex hätte, so die Frau, die mehrere psychiatrische Drogen- und Alkoholentzugstherapien hinter sich brachte, nach intensiver Befragung der Vorsitzenden.

Der Stiefvater der Frau bestätigte den Krankheitsbefund der akuten Schizophrenie seiner Stieftochter, der von einem Frankfurter Spezialisten diagnostiziert wurde. Er sei froh, dass sie endlich die Wahrheit sage und sich jetzt behandeln lässt. Einziger Wermutstropfen für die Genesung seiner Stieftochter sei das anhaltende Stalking des Angeklagten, der das Opfer in hohen Tönen lobte, ohne sich aber an Details erinnern zu können. Er wollte dem Mädchen helfen, von dem „Dreck“ (sic) loszukommen.

Zum fraglichen Streit behauptete der Beschuldigte, die Frau hätte ihn, weil er ein böses Wort über Drogendealer gesagt hatte, während der Fahrt wie eine wilde Furie mit den Stiefeln traktiert, die er ihr dann auszog. Er hätte sich lediglich gewehrt. Er liebe sie heute noch. Und obwohl der psychologische Gutachter dem Angeklagten, der auch wegen illegalem Waffenbesitz belangt wurde, einen pathologischen Hang zum Stalking bescheinigt hatte, plädierte sein Verteidiger die verhängnisvolle Liebe seines Mandanten zum Opfer und forderte den bedingungslosen Freispruch.

Die öffentliche Anklägerin nahm dem Beschuldigten seine Rolle als Wohltäter nicht ab, um so mehr, da das Opfer eine Familie habe, die hinter ihr steht. Sie sprach von einer zwanghaften Verbindung, hielt alle Tatbestände außer der Vergewaltigung zurück und forderte eine Haftstrafe von 18 Monaten mit eventueller Bewährung.

Das Urteil wird am 6. April gesprochen