In Echternach greift die Polizei am Donnerstagnachmittag einen Mann auf. Bei der anschließenden Personenkontrolle stellt sich heraus, dass er auf einer nationalen Fahndungsliste stand. Gegen ihn lag ein Bußgeldbeschluss vor. Da er nicht zahlen konnte, landete er noch am gleichen Tag im Gefängnis.
Die sogenannte Erzwingungshaft gilt als letztes Mittel, um ausstehende Forderungen einzutreiben. Einer Frau war der Mann in der Nähe eines Friedhofs aufgefallen. Sie meldete die «merkwürdige» Person bei der Polizei.
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