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Mildere Strafen für Luxleaks-Whistleblower

Mildere Strafen für Luxleaks-Whistleblower

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Im Luxleaks-Berufungsprozess am Mittwoch wurden die beiden ehemaligen PwC-Angestellten Raphael Halet und Antoine Deltour zu Geldstrafen verurteilt. Deltours Bewährungsstrafe wurde von 12 auf 6 Monate verkürzt.

Sechs Monate auf Bewährung und 1500 Euro Strafe heißt es im Urteil gegen Antoine Deltour. Raphael Halet muss 1000 Euro zahlen. Seine Bewährungsstrafe von 9 Monaten wurde fallen gelassen. Im ersten Prozess wurde Antoine Deltour zu zwölf und Raphael Halet zu einer Haftstrafe von neun Monaten verurteilt. Beide Strafen waren zur Bewährung ausgesetzt. Der Journalist Edouard Perrin wurde damals freigesprochen. Im Strafantrag in zweiter Instanz wurde nur gegen Deltour eine Haftstrafe von sechs Monaten auf Bewährung gefordert.

Die zwei ehemaligen Angestellte von PwC sollen geheime Daten aus der Firma entwendet und dem Journalisten weitergegeben haben. Dabei ging es vor allem um die sogenannten „Tax-Rulings“.

Bernard Colin, der Anwalt von Raphaël Halet, hat im LuxLeaks-Berufungsprozess erklärt „Tax Rulings habe es in vielen Ländern gegeben, doch Luxemburg sei das einzige Land gewesen, in dem sie über keine gesetzliche Grundlage verfügten. Aus diesem Grunde sei die Behauptung des Ersten Staatsanwalts John Petry, Colins Mandant Raphaël Halet habe keine Illegalität aufdecken wollen oder können, weil es keine gegeben habe, auch nicht zutreffend. Petry hatte u.a. dieses Argument angeführt, um zu widerlegen, dass Halet sich schon beim Weiterleiten von Steuererklärungen von PwC-Kunden an Perrin als Whistleblower gefühlt haben könnte.

Die fehlende Seite

Für Bernard Colin steht fest, dass entgegen den Behauptungen von PwC und anderen die „Tax rulings“ in Luxemburg keine gesetzliche Grundlage gehabt hätten. Colin berief sich hierbei auch auf den Bericht des damaligen LSAP-Abgeordneten und späteren Minister Jeannot Krecké aus dem Jahre 1997. Die Seite, die nur in einer der beiden Versionen dieses Berichts enthalten gewesen sei, danach jedoch laut früherem Premierminister und jetzigem EU-Kommissionspräsidenten Jean-Claude Juncker dort gefehlt habe, und erst 17 Jahre später wieder aufgetaucht sei, würde eben dies belegen.

„Tax rulings“ sind sogenannte Steuervorbescheide, mit denen der Staat großen, multinationalen Firmen niedrige Steuersätze garantiert. Die Praxis war ans Licht der Öffentlichkeit gerückt, nachdem Antoine Deltour, ein früherer PwC-Mitarbeiter, dort rund 45.000 Seiten Dokumente kopiert hatte und diese dann später von dem französischen Journalisten Edouard Perrin und einem internationalen Journalisten-Konsortium veröffentlicht wurden.

Whistleblower

Im Zuge der „LuxLeaks-Affäre“ wurden Deltour und Perrin ebenso angeklagt wie Raphaël Halet, ebenfalls ein früherer PwC-Mitarbeiter. Halet hatte mehrere Steuererklärungen an Perrin weitergeleitet, nachdem er dessen erste Sendung zu den Deltour-Dokumenten gesehen hatte. Beide, Antoine Deltour und Raphaël Halet, betonen, dass sie im allgemeinen Interesse gehandelt hätten, und berufen sich auf den Schutz, der sogenannten „Whistleblowern“ durch Artikel 10 der Europäischen Konvention für Menschenrechte zusteht. Wohl hat das Gericht in erster Instanz ihnen auch zugestanden, eine Art Whistleblower zu sein, da die LuxLeaks-Affäre international für viel Wirbel gesorgt habe.