Bodycams sind am Körper getragene Mini-Kameras. Diese werden an den Uniformen befestigt und sollen Gewalttäter abschrecken sowie im Ernstfall Beweise sichern.
Das Gesetz ermöglicht der Bundespolizei in bestimmten Fällen auch den Einsatz automatischer Lesesysteme für Autokennzeichen. Damit soll die Fahndung nach Fahrzeugen erleichtert werden. Dabei wird der Verkehr gefilmt und das Nummernschild digital erfasst. Die Daten werden über einen Rechner mit der Fahndungsdatei abgeglichen. So soll unter anderem die grenzüberschreitende Kriminalität bekämpft werden.
Darüber hinaus werden mit dem Gesetz die Befugnisse zur Aufzeichnung von Telefongesprächen in Einsatzstellen ausgebaut. So kann die Bundespolizei Gespräche bei Bedarf erneut anhören. Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt.
In Luxemburg (noch) kein Thema
Was den Einsatz von Bodycams in deutschen Bundesländern angeht, so ist dies bisher einzig und allein in Hessen gesetzlich geregelt. In anderen Ländern laufen Tests, u.a. auch im benachbarten Rheinland-Pfalz. Beim Testlauf in Mainz war auch bereits einmal die Luxemburger Polizei für einen Anschauungsunterricht vor Ort (Link). Eine Arbeitsgruppe der «Police grand-ducale» kümmert sich um das Thema, Konkretes gibt es allerdings noch nicht.
Ebensowenig wie bei der nationalen Eisenbahngesellschaft CFL: Auch hier gab es bereits Diskussionen über dieses Thema (Link), ohne dass sich allerdings für den Einsatz von Bodycams entschieden wurde.
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