Eine junge Frau legte im Lokal eines Mannes Feuer, nachdem dieser sie über längere Zeit sexuell belästigt und wirtschaftlich ausgebeutet hatte. Die Frau war in erster Instanz zu zehn Jahren Haft, davon sieben auf Bewährung und zu rund 263.000 Euro Schadenersatz verurteilt worden. Sie legte Berufung ein.
In zweiter Instanz plädierte ihr Verteidiger den Freispruch für seine Mandantin, die bei ihrer Kurzschlussreaktion sicher niemanden in Mitleidenschaft ziehen wollte. Die öffentliche Anklägerin forderte die Bestätigung der ersten Instanz, dies aber unter Berücksichtigung weiter reichender mildernder Umstände.
Am Dienstag nun wurde die Frau von den Berufungsrichterinnen zu zehn Jahren Haft mit integraler Bewährung verurteilt.
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