Der deutsche Gutachter kam zum Schluss, dass der abgesperrte Wagen in Brand gesteckt wurde. Auch das Argument des Beschuldigten, er habe zum Grillen einen Kanister Sprit als Brandbeschleuniger im Auto gehabt, ließ der Experte nicht gelten.
Auf die Fragen des Vorsitzenden hin gab der Angeklagte lediglich einen momentanen Geldengpass zu. Auch auf gutes Zureden des Richters blieb der Angeklagte bei seiner Unschuldsthese. Diese baut darauf, dass er mit dem Auto ins nahe Deutschland gefahren sei, um dort eine Runde mit dem Fahrrad zu drehen. Danach habe er Sprit zum Grillen gekauft und als er zuhause war, habe das Auto ohne sein Zutun Feuer gefangen. Die Augenzeugen, bei denen er sich nicht einmal als Eigentümer zu erkennen gab, sahen dies aber etwas anders. Auch war das Autoradio von Geisterhand ausgebaut und an seiner Stelle getränkte Handtücher als Brandbeschleuniger eingebaut.
Der Vertreter der Staatsanwaltschaft sprach am Ende der Verhandlung von einer nicht nur, sondern besonders für einen Beamten der Kriminalpolizei eher dummen Idee, die noch dümmer ausgeführt wurde, und forderte denn auch 18 Monate Haft mit möglicher Teilbewährung und eine Geldstrafe. Das Urteil ergeht am 11. Mai.
Den ganzen Artikel zu diesem Prozess lesen Sie in der Tageblatt-Ausgabe vom 6. April (Print und Epaper).
Sie müssen angemeldet sein um kommentieren zu können