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Für Uber gelten gleiche Regeln wie für Taxi-Firmen

Für Uber gelten gleiche Regeln wie für Taxi-Firmen
(Reuters/Toby Melville)

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Der Fahrdienstvermittler Uber ist nach Einschätzung des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg ein Verkehrsdienstleister und muss deshalb als solcher auch kontrolliert werden.

Uber betreibe zwar eine elektronische Plattform, sei aber nicht wie von der Firma angeführt ein reiner Informationsdienstleister, erklärte der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), Maciej Szpunar, am Donnerstag in Luxemburg.

Das Angebot sei keine reine Vermittlung von Fahrgästen, weil die Fahrer ihr Geschäft nicht unabhängig von Uber betrieben. Deshalb könne Uber dazu verpflichtet werden, die in den einzelnen EU-Ländern für ein Verkehrsunternehmen notwendigen Lizenzen und Genehmigungen einholen zu müssen. Uber bringt Fahrer und Fahrgäste über eine Handy-App zusammen und damit das Taxi-Gewerbe gegen sich auf.

Spanische Kläger

Der konkrete Fall geht auf eine Klage des Taxifahrer-Verbands von Barcelona zurück, der Uber unlauteren Wettbewerb vorwirft. Im Visier hatten die Taxi-Dienste das inzwischen in Spanien eingestellte Angebot UberPOP, das Kunden an Fahrer ohne Lizenz vermittelte.

Uber hatte argumentiert, dass die Firma als reiner Informationsservice dafür keine Genehmigungen brauche. Der EuGH-Generalanwalt sieht dagegen im Uber-Geschäft einen Betrieb des Personennahverkehrs. Seine Meinung ist zwar nicht bindend, doch meistens folgen die Richter des höchsten EU-Gerichts solchen Empfehlungen.

Uber erklärte, es werde zunächst das Urteil abwarten. Aber selbst wenn es auch dann als Verkehrsunternehmen eingestuft würde, werde dies die Uber-Kontrolle durch die Behörden in den meisten EU-Ländern nicht ändern.

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