Headlines

Arbeitsrecht ITM-Kontrollen: Harte Strafen bei illegaler Beschäftigung

Arbeitsrecht  / ITM-Kontrollen: Harte Strafen bei illegaler Beschäftigung
Die Prozeduren für Helfer im Obst-, Gemüse- und Weinbau sollen vereinfacht werden  Foto: Editpress-Archiv/François Aussems

Jetzt weiterlesen! !

Für 0.99 € können Sie diesen Artikel erwerben.

Sie sind bereits Kunde?

Zwischen 2016 und 2023 hat sich die Zahl der Kontrollen der Gewerbeaufsicht drastisch erhöht. Letztes Jahr waren es über 17.000, mehr als 17 Mal so viel wie sieben Jahre zuvor, die in Betrieben der verschiedensten Branchen durchgeführt wurden. Das geht aus der Antwort des Arbeitsministers Georges Mischo (CSV) auf eine parlamentarische Anfrage der ADR hervor.

Insgesamt wurden 2023 Strafen in Höhe von rund 14 Millionen Euro verhängt. Die Gründe dafür sind Verstöße gegen das Arbeitsrecht: Nicht gezahlte Löhne, falsch ausgestellte Lohnzettel, nicht bezahlte Überstunden oder Urlaub bzw. das Fehlen von Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen. Das geht aus der Antwort des Arbeitsministeriums hervor.

Unter den kontrollierten Betrieben finden sich auch Winzerbetriebe, von denen letztes Jahr 36 eine Kontrolle hatten. Daraus resultierten zehn Geldstrafen in einer Gesamthöhe von 44.500 Euro, wie es in der Antwort weiter heißt. Fünf davon wurden bereits bezahlt. Winzerbetriebe wie auch andere Branchen kommen nicht ohne Saisonkräfte aus. Eine eventuelle illegale Beschäftigung kommt dabei teuer zu stehen.

Im Rahmen der Regeln zu Arbeitsbedingungen und der Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz können bei Verstößen Strafen zwischen 25 und 25.000 Euro verhängt werden, antwortet das Arbeitsministerium. 15 Tage hat der Arbeitgeber dann Zeit, Abhilfe zu schaffen. 10.000 Euro Strafe gibt es pro illegal beschäftigten Arbeitnehmer.

Rekrutierung von Helfern soll erleichtert werden

Hinzu kommen zwischen acht Tagen und einem Jahr Gefängnis für den Betriebschef zuzüglich einer Geldstrafe von 2.501 bis 125.000 pro illegal Beschäftigten. Beides gilt, wenn eine Wiederholungstat vorliegt, mindestens zwei Nicht-EU-Bürger illegal beschäftigt sind, der Arbeitgeber weiß, dass diese Mitarbeiter Opfer von Menschenhandel sind oder der illegal Beschäftigte ein Minderjähriger ist.

Das Arbeitsministerium weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass gerade im Weinbau, aber auch bei Obst- und Gemüseanbau die Prozeduren zur Rekrutierung von Hilfsarbeitern vereinfacht werden sollen. Das zumindest lässt das Arbeitsministerium am Ende der Antwort durchblicken.