Der frühere US-Präsident Donald Trump muss sich im kommenden März mitten im Vorwahlkampf wegen Wahlverschwörung vor Gericht verantworten. Die zuständige Bundesrichterin Tanya Chutkan setzte am Montag als Auftakttermin den 4. März für das Verfahren in Washington fest, das somit nur kurz vor dem als „Super Tuesday“ bekannten Wahltag beginnen dürfte. An diesem Tag finden in mehr als einem Dutzend Bundesstaaten Präsidentschaftsvorwahlen statt.
Trump war im vorliegenden Fall Anfang August von der Bundesjustiz wegen seiner Versuche angeklagt worden, den Ausgang der Präsidentschaftswahl 2020 nachträglich zu kippen und sich damit an der Macht zu halten.
Der vom Justizministerium ernannte Sonderermittler Jack Smith legt Trump in vier Anklagepunkten Verschwörung zum Betrug gegen die Vereinigten Staaten, Behinderung eines offiziellen Vorgangs, Verschwörung zur Behinderung eines offiziellen Vorgangs und Verschwörung gegen das Wahlrecht der Bürger zur Last. Es geht um den Versuch von Trump-Anhängern, am 6. Januar 2021 die Kongress-Sitzung zu stürmen, bei der der Sieg des Demokraten Joe Biden bei der Präsidentschaftswahl 2020 zertifiziert werden sollte.
Smith hatte einen Prozessbeginn am 2. Januar 2024 vorgeschlagen, rund zwei Wochen vor Beginn der Vorwahlen in den USA. Die Frist bis zu diesem Termin erachtete Bundesrichterin Chutkan jedoch als zu kurz.
Trumps Anwälte hatten dagegen einen Prozessbeginn erst im April 2026 gefordert. Die Öffentlichkeit habe eine Interesse an einem „fairen Verfahren, nicht an einem übereilten Urteil“, hieß es in ihrer Begründung.
Chutkan erklärte am Montag, diese Forderung gehe „weit über das hinaus, was notwendig ist“. Eine zweijährige Verzögerung sei zu lange, die Festlegung eines Verhandlungstermins hänge nicht von den „beruflichen Verpflichtungen des Angeklagten“ ab. Trump müsse es sich „so einrichten, dass das Datum für ihn passt“.
Frühling der Prozesse
Trump selbst äußerte sich am Montag in gewohnt aggressivem Tonfall. In einem Post auf dem von ihm selbst gegründeten Online-Netzwerk Truth Social bezeichnete er die Ermittler und Richterin Chutkan als „gestörte Verrückte“, die „keine Grenze kennen“.
Der 77-jährige ehemalige Präsident ist in diesem Jahr bereits in vier Verfahren angeklagt worden – zweimal von Sonderermittler Smith und je einmal von Staatsanwälten in den Bundesstaaten New York und Georgia. In dem Verfahren gegen Trump und 18 weitere Mitangeklagte um mutmaßliche Wahlbeeinflussung in Georgia steht noch kein Termin für den Prozessbeginn fest.
Im kommenden März muss Trump sich nicht nur in dem nun terminierten Prozess wegen des Vorwurfs der Wahlverschwörung verantworten – sondern auch vor einem Gericht in New York wegen mutmaßlicher Vergehen im Zusammenhang mit einer Schweigegeldzahlung an Porno-Darstellerin Stormy Daniels. Ab Mai 2024 steht zudem ein Prozess gegen ihn wegen mutmaßlich strafbaren Umgangs mit streng geheimen Regierungsdokumenten an. (AFP)
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