Headlines

ChamberPremierminister Bettel nennt Details zur Sicherheitsfreigabe in Luxemburg

Chamber / Premierminister Bettel nennt Details zur Sicherheitsfreigabe in Luxemburg
 Symbolbild: Pixabay

Jetzt weiterlesen! !

Für 0.99 € können Sie diesen Artikel erwerben.

Sie sind bereits Kunde?

Luxemburg weist bei seinen Prozeduren für Sicherheitsfreigaben Mängel auf. Das hat ein Artikel des Online-Magazines „Reporter.lu“ aufgezeigt. Nun beschäftigt das Thema auch Premierminister Bettel, der in einer Antwort auf eine parlamentarische Frage Stellung bezieht.

Reporter.lu hat in einem Artikel auf eine Reihe Probleme bezüglich des legalen Rahmens der Sicherheitsfreigaben aufmerksam gemacht. Laut der NATO-Personal-Sicherheitsdirektive sei eine Kontrolle anhand der zentralen Gerichtsarchive und vergleichbaren Regierungs- und Polizeidossiers als Bestandteil von Sicherheitsuntersuchungen notwendig. In einem parlamentarischen Änderungsantrag zum Gesetzesprojekt 6961 ist der Autor der Meinung, dass der Ermittler einen Überblick über die zu kontrollierende Person haben muss, um unabhängig vom Niveau der „Security Clearance“ eine Risikoanalyse durchführen und so feststellen zu können, ob die anvisierte Person kein Sicherheitsrisiko darstellt. Laut Änderungsantrag müsste dies dazu führen, dass der Ermittler den integralen Zugang zu allen verfügbaren Informationen der repressiven Verwaltungen und der Justizautoritäten habe. Zuständig für die Sicherheitsuntersuchungen im Rahmen von Sicherheitsfreigaben ist in Luxemburg die „Autorité nationale de sécurité“ (ANS).

Der Änderungsantrag zum vorliegenden Gesetzesprojekt Nr. 6961, der die Kriterien von Sicherheitsprüfungen betrifft, konnte in der Institutionenkommission aus Zeitgründen nicht umfänglich behandelt und diskutiert werden. Der Antrag sei deshalb auch nicht angenommen wurde, antwortet Premierminister Xavier Bettel (DP) auf eine parlamentarische Frage des Piraten-Abgeordneten Sven Clement.

Die nationale Datenschutzkommission hat sich in ihrem „Avis complémentaire“ vom 11. Juli 2023, der den Zugang der ANS zum „Fichier central“ betrifft, für mehr „Vorhersehbarkeit“ und Klarheit ausgesprochen. Das Gesetz bezüglich der Datenbanken der Polizei, das den Zugang zum „Fichier central“ betrifft, wird aber erst in einigen Monaten in Kraft treten. Aufgrund dessen wurde eine Übergangslösung vorgesehen: Die ANS stellt demnach einen Antrag an die Polizei nach dem Recherchemodell – bekommt dabei jedoch keinen direkten Zugang zum „procès-verbaux“ und sonstigen Berichten. Die Behandlung der persönlichen Daten durch die Polizei und die ANS unterliegt der Kontrolle der CNPD.

Nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes würden sich die Prozeduren jedoch noch einmal ändern. „Zur Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Aufgaben im Bereich der Sicherheitsuntersuchungen kann den vom Direktor der nationalen Sicherheitsbehörde namentlich benannten Mitgliedern der nationalen Sicherheitsbehörde, die für Sicherheitsuntersuchungen zuständig sind, von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen direkter Zugang zum aktiven Teil des Zentralregisters gewährt werden“, heißt es demnach im neuen Gesetz.

Der neu geregelte Zugang der ANS zum „Fichier central“ sei eine „logische Schlussfolgerung der Gesetze von 2004 und 2016 und schaffe die notwendige Klarheit und Rechtssicherheit für die Polizei und die ANS“, so Premierminister Bettel weiter in seiner Antwort auf die parlamentarische Frage.

Auf die Frage, ob den Ermittlern heute schon Zugang zu den Informationen über das Benehmen und Umfeld der Bewerber und darüber, ob sie verurteilt wurden, gewährt wurde, beantwortet Premierminister Bettel nur ausweichend und verweist auf die derzeit gültige „Habilitationsprozedur“ und die assoziierten Sicherheitskontrollen, die auf Basis des Gesetzes vom 15. Juni 2004 ausgeführt werden. Eine statistische Auswertung, wie der Abgeordnete Sven Clement sie in seiner parlamentarischen Frage gefordert hatte, werde dabei nicht vorgenommen.