Das Gerichtsverfahren um die beauftragte private Sicherheitsfirma in der Hauptstadt hat am 13. Juli ihr Ende gefunden. Das Fazit des Gerichts: Die Klage von Guy Foetz und Ana Correia da Veiga von „déi Lénk“ wurde am auch in der Berufungsinstanz abgewiesen, teilt die Stadtverwaltung am Dienstagnachmittag mit. Bereits am 30. Januar hatte das Verwaltungsgericht die Klage für unzulässig erklärt: Es habe entscheiden, dass gewählte Volksvertreter „kein Interesse an einer Klage“ gegen eine Entscheidung der Gemeindeexekutive hätten, die sie nicht persönlich betreffe.
Diese Auslegung des „Interesses, zu klagen“ gibt den Gemeinden praktisch einen Freibrief für Gesetzes- und Verfassungsbrüche, meint „déi Lénk“ in einer Mitteilung vom Dienstag. Darum bedauere die Partei die Entscheidung des Verwaltungsgerichts. Ihrer Meinung nach hätte es sich an den französischen Verwaltungsrichtern orientieren können, die seit 1901 das Recht eines jeden kommunalen Steuerzahlers anerkennen würden, gegen rechtswidrige Handlungen der Gemeinden vorzugehen. „Anstatt ein solches Recht zu verankern, bezeichneten die luxemburgischen Richter die französischen Entscheidungen als ‚Irrwege der Rechtsprechung‘“, so „déi Lénk“.
Die Partei zeigt sich auch überrascht, dass das Gericht die Verträge mit der Überwachungsfirma nicht als Übertragung einer öffentlichen Dienstleistung ansieht – im Gegensatz zu Innenministerin Taina Bofferding (LSAP) selbst am 21. Januar 2021. „Déi Lénk“ ist der Ansicht, dass das Verfassungsgericht „die von der Bürgermeisterin ausgeheckte Fiktion“ von einfachen Bewachungsverträgen, die sich lediglich auf die Inspektion des Stadtmobiliars beschränken würden, unterstütze. Dabei würden die beauftragten Privatfirmen weiterhin die öffentlichen Straßen überwachen.
Damit würden die Richter eine gefährliche Botschaft an die Politiker senden, meint die Linke: „Macht in der Praxis, was ihr wollt, solange ihr auf dem Papier nur so tut, als würdet ihr das Gesetz einhalten.“
Damit die Gemeinden sich künftig an die Gesetze halten, müssten weitere Gesetze erlassen werden, glaubt „déi Lénk“. Daher wolle die Partei sich dafür einsetzen, dass das derzeitige System der Verwaltungsaufsicht ausgeweitet wird: Die aktuelle Gesetzgebung erlaube der Innenministerin lediglich, illegale kommunale Akte auszusetzen oder aufzuheben. „Déi Lénk“ schlägt ein System vor, das es dem Innenminister beziehungsweise Gemeinderäten oder Wählern (falls der Minister inaktiv bleibt) ermöglicht, die Aufhebung illegaler Akte beim Verwaltungsrichter zu beantragen.
@JJ / Diese Partei kann leider niemand mehr ernst nehmen. Mit Ihren anderen Punkten bin voll einverstanden.
Kann es sein,dass niemand diese Partei mehr ernst nimmt? Aber in einem haben sie Recht. Sicherheit sollte nicht privatisiert werden.Sowie Bildung,Gesundheit und vieles mehr. Es gab einmal das Gerücht,dass viele "Bedienstete" dieser Firmen einen "Casier" haben. Stimmt das? Aber was soll's. Die Polizei verhaftet sich ja auch mittlerweile gegenseitig. Schöne neue Welt.