Einmal Nachsitzen für Meisch: Der Staatsrat hat am Freitag eine Stellungnahme zum Gesetzentwurf 8163 über die Aufgabe des erzieherischen und psychosozialen Personals (EPS) im öffentlichen Bildungswesen abgegeben, schreiben der OGBL und die „Association du personnel des centres de compétence et de l’agence“ (APCCA) in einer gemeinsamen Pressemitteilung. Die Bilanz ist verheerend, sie enthält nicht weniger als sechs formale Einwände gegen den Entwurf in seiner jetzigen Form. Der Gesetzentwurf betrifft vor allem die Organisation der Arbeit in den Kompetenzzentren für Sonderpädagogische Psychologie sowie für die Teams zur Unterstützung von Schülern mit besonderen Bildungsbedürfnissen (ESEB) in Luxemburgs Schulen und Gymnasien.
Die Einwände des Staatsrats würden sich größtenteils mit den Kritikpunkten der APCCA und des SEW/OGBL decken, heißt es in der Mitteilung. Nach der Stellungnahme des Staatsrats sei nun klar, dass das geplante Gesetz, das ursprünglich schon zum Schuljahresbeginn 2022 in Kraft treten sollte, erst nach den Sommerferien verabschiedet werden kann.
Der Gesetzentwurf 8163 soll das Abkommen umsetzen, das am 16. November 2021 zwischen Bildungsminister Meisch (DP) und drei der CGFP angeschlossenen Erzieherverbänden unterzeichnet wurde. Doch bereits das Abkommen ist vorbelastet. Die APCCA und das SEW/OGBL hätten damals aus der Presse erfahren, dass das Abkommen zwischen dem Ministerium und der CGFP geschlossen wurde. Das, obwohl alle betroffenen Gewerkschaften und Personalverbände an den Diskussionen und Verhandlungen beteiligt waren und nachdem der Austausch mit dem Ministerium am 1. September zum Stillstand gekommen war.
Entgegen dem Besprochenen
Bereits vor der Unterzeichnung seien viele der im Abkommen festgehaltenen Punkte der APCCA und dem SEW/OGBL zu vage gewesen. Zu diesem Schluss sei nun auch der Staatsrat bei der Überprüfung des Gesetzentwurfs gekommen, so das Schreiben. Zudem spiegelte das Abkommen „nur teilweise die Diskussionen der Arbeitsgruppen wider, entsprach nicht dem Ziel, angemessene Definitionen der Aufgaben des Personals einzuführen, und stellte sogar eine Verschlechterung der Arbeitsbedingungen des betroffenen Personals dar“, heißt es weiter.
Da sich der Bildungsminister geweigert habe, die Verhandlungen nach Unterzeichnung des Abkommens fortzuführen, hätten APCCA und SEW/OGBL daraufhin beschlossen, ein Schlichtungsverfahren einzuleiten, heißt es in dem Schreiben. Erst nach Ablauf der gesetzlichen Frist von sechs Wochen und ohne, dass eine gemeinsame Sitzung stattgefunden hätte, habe die Schlichtungskommission mitgeteilt, dass ihr Anliegen unzulässig sei, da bereits eine Einigung erzielt worden sei. APCCA und SEW/OGBL hätten diese Entscheidung daraufhin angefochten – das Urteil steht jedoch weiterhin aus.
Sowohl die APCCA als auch das SEW/OGBL sind aber von der Wichtigkeit eines solchen Gesetzes überzeugt. Doch: „Ein solches Gesetz muss auf einem echten Dialog mit allen Akteuren basieren, angefangen bei den Gewerkschaftsvertretern des betroffenen Personals“, so der OGBL und die APCCA. Die Gewerkschaft hoffe, dass ein solcher Dialog mit dem künftigen Bildungsminister möglich sein wird und eine bessere Vereinbarung getroffen werden kann.
Sie müssen angemeldet sein um kommentieren zu können